Vorlage - VO/2021/207/06GV
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Sachverhalt:
I. Entwurf Beratungserlass zur Planung von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren. Dies erfordert neben dem Ausbau der Gebäudeanlagen die Entwicklung bestehender und neuer Standorte für Solarenergie-Freiflächen-Anlagen. Der Ausbau der Solarenergie-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen.
Damit die Belange in der Bauleitplanung von den Gemeinden berücksichtigt werden können, hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung den Entwurf eines Beratungserlasses über die Grundsätze zur Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich als Handlungsempfehlung in das Beteiligungsverfahren gegeben. Der Entwurf des Erlasses ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Nach Auskunft des Ministeriums befindet sich der Entwurf aktuell noch in der internen Abstimmung.
II. Vorliegende Anträge/Anfragen für großflächige Solarenergiefreiflächenanlagen
An den Bürgermeister wurde bereits mehrfach der Wunsch herangetragen, durch Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen die die Entwicklung von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Außenbereich zu fördern. Ein konkreter Antrag liegt der Gemeinde jedoch noch nicht vor.
III. Bauplanungsrechtlicher Rahmen:
Der bauplanungsrechtliche Rahmen ist in Abschnitt B des Entwurfs des Beratungserlasses beschrieben.
Danach sind Solarenergie-Freiflächen-Anlagen (Photovoltaik und Solarthermie) bauplanungsrechtlich nicht privilegiert zulässig und bedürfen daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde und der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan mit einer entsprechenden Sondergebietsdarstellung.
Die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen für die Errichtung der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen erfordert eine Betrachtung von Standortalternativen innerhalb des gesamten Gemeindegebietes. Aufgabe der Alternativen-Prüfung ist es, Standorte zu wählen, die die Abwägungsbelange möglichst weitgehend berücksichtigen und die die darstellenden Konfliktsituationen am besten lösen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Prüfung durchzuführen (siehe hierzu auch Entwurf Beratungserlass, Abschnitt B. Bauplanungsrechtlicher Rahmen, Alternativen-Prüfung und gesamträumliches Konzept sowie Fußnote 2).
Sinnvoll ist es, den Planungsansatz zunächst mit einem informellen Rahmenkonzept auf Basis der Identifikation der geeigneten Potenzialflächen einzuleiten, die Flächen mit den betroffenen Behörden vorabzustimmen und mit einem konzeptionellen Gesamtbild die mögliche Entwicklung für die öffentlich zu führenden Diskussionen zu veranschaulichen.
Das Rahmenkonzept kann und soll verschiedene Projektansätze in einem konzeptionellen Zusammenhang bringen und die Entwicklung der Solarenergie-Freiflächen-Standorte im Gemeindegebiet koordinieren. Auf dieser Basis kann und soll eine einseitige Be- und Überlastung eines Teilraumes in Folge einer Häufung und eines zu großen Flächenumfangs von Anlagen vermieden, ein Entzerren von Nutzungskonkurrenzen vorgenommen und einer fortschreitenden Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt werden.
IV. Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
- Verwaltungsseitig wird der Gemeinde empfohlen, eine grundsätzliche Beratung darüber zu führen, ob sie großflächige Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich zulassen will.
- Wenn die Gemeinde sich dafür ausspricht, sollte vor Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen in einem Standortkonzept unter Abwägung aller Belange die Eignung von Flächen entsprechend dem vorliegenden Entwurf des Beratungserlasses geprüft werden.
- Auf Basis der informellen gesamträumlichen Rahmenplanung erfolgt die Steuerung der Gesamtentwicklung und der Bauleitplanung für einzelne Projekte. Die Gemeinde ist nicht an ein bestimmtes Standortkonzept gebunden. Wenn sich neue Entwicklungsoptionen darstellen, kann sie bei Bedarf ggf. zügig nachsteuern.
- Die Vorprüfung der Flächen ermöglicht ein zügiges Bauleitplanverfahren für die erfassten Flächen.
- Die Gemeinde sollte die Aufstellung des Standortkonzeptes und die weitere Bauleitplanung von einer Kostenübernahme der Investoren abhängig machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gemeinde wird empfohlen, die Erarbeitung eines Standortkonzeptes von der Kostenerstattung des oder der Antragsteller/s abhängig zu machen.
Beschlussvorschlag:
Alternative I:
- Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.
- Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sollen möglichst frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Zwecke und Ziele eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen informiert werden.
- Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der Antragsteller/ die Antragsteller/in alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung und Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.
Alternative II:
Die Gemeinde spricht sich gegen den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet aus.
Anlage/n:
Erlass zum Entwurf des Beratungserlasses
Entwurf des Beratungserlasses
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erlass Beteiligungsverfahren (380 KB) | ||||
2 | Entwurf Beratungserlass (1343 KB) |