Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet westlich des "Kornkamps" sowie des Baugebietes "Himmelsblick", östlich des Kleingartengeländes und nördlich der Straße "An den Kleingärten" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
Zusatz: Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit nur in begrenzter Anzahl zugelassen werden kann und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
VO/2021/101/02GV Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet westlich des "Kornkamps" sowie des Baugebietes "Himmelsblick", östlich des Kleingartengeländes und nördlich der Straße "An den Kleingärten"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister übergibt das Wort an den Bauausschussvorsitzenden Herrn A. Kruse.

Herr A. Kruse erläutert die Dringlichkeit dieser Vorlage, denn es gibt bereits Anfragen zu Baugrundstücken.

 

Eine weitere Aussprache erfolgt nicht.

  
 

 


 

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet westlich des "Kornkamps" sowie des Baugebietes "Himmelsblick", östlich des Kleingartengeländes und nördlich der Straße "An den Kleingärten" wird der Bebauungsplan Nr. 25 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung eines kurzfristigen örtlichen und regionalen Bedarfs an Wohngrundgrundstücken;

 

  • langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

 

  • Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung angepassten Bebauung;

 

  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Landgesellschaft mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved beauftragt hat.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0