Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/101/02GV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet westlich des "Kornkamps" sowie des Baugebietes "Himmelsblick", östlich des Kleingartengeländes und nördlich der Straße "An den Kleingärten"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
06.04.2021 
Fällt aus!! Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved      
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
15.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bornhöved möchte westlich des Neubaugebietes „Himmelsblick“ auf der sog. „Dreiecksfläche“ an den Kleingärten ein weiteres Wohngebiet entwickeln. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss dazu hat die Gemeindevertretung bereits am 27.06.2019 gefasst. Es handelt sich dabei um das in dem nachfolgenden Lageplan umgrenzte Gebiet:

 

Wie bereits bei dem Neubaugebiet „Himmelsblick“, hat die Gemeinde die Entwicklung des Baugebietes und auch die spätere Vermarktung der Grundstücke der Landgesellschaft Schl.-Holstein durch einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag übertragen. 

 

Da die vertraglichen Voraussetzungen für den Flächenerwerb vorliegen, sollen nun auch die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Wohngebietes in einem Bebauungsplan geschaffen werden.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt, so dass dem Entwicklungsgebot aus § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, Rechnung getragen wird.

 

Mit den entsprechenden Planungsleistungen für die Entwicklung des Bebauungsplanes hat die Landgesellschaft das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved beauftragt.

 

Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind Teil der Gesamtmaßnahme der Entwicklung und Erschließung des Baugebietes.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet westlich des "Kornkamps" sowie des Baugebietes "Himmelsblick", östlich des Kleingartengeländes und nördlich der Straße "An den Kleingärten" wird der Bebauungsplan Nr. 25 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung eines kurzfristigen örtlichen und regionalen Bedarfs an Wohngrundgrundstücken;

 

  • langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

 

  • Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung angepassten Bebauung;

 

  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Landgesellschaft mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved beauftragt hat.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

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