Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:28 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2019/227/03GV Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/03/621.41_4
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister teilt mit, dass ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss in der heutigen Sitzung nicht gefasst werden kann, weil die dafür erforderlichen Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind.

Der 1. stellv. Bürgermeister trägt anschließend vor, dass zwischenzeitlich eine Kostenschätzung für die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen eingegangen ist. Diese enthält auch Kosten für die Errichtung eines Lärmschutzwalls. Die aufgeführten Kosten für den Lärmschutzwall können voraussichtlich gesenkt werden, u. a. weil vorhandenes Material vom ehemaligen Wasserwerk/-berg verbaut werden kann. Darüber hinaus werden für die Erschließungsmaßnahmen auch keine weiteren Planungskosten (Ingenieur/Architekt) mehr erwartet, da die weitere Planung durch den Ingenieur des Amtes Bornhöved erfolgt.

 

Vom LBV Schleswig-Holstein wird die bisher vorgesehene Zufahrt in das neue Baugebiet aus nördlicher Richtung abgelehnt, weil sich die die Landesstraße dort in einer Kurvenlage befindet und der Lärmschutzwall zusätzlich die Einsicht in die Landesstraße erschwert. Ein neuer Plan mit einer Zufahrt aus südlicher Richtung und einem Wendehammer im Norden des Baugebiets liegt aber noch nicht vor. Bei einer Verlegung der Zufahrt nach Süden unterstützt der LBV eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landesstraße auf 70 Km/h. Sollte solch eine Verkehrsbeschränkung angeordnet werden, könnte das vorhandene Lärmgutachten überarbeitet werden und könnte der Lärmschutzwall auch niedriger ausfallen.

Abschließend verständigen sich die Anwesenden darauf, dass im Januar 2021 ein erneutes Gespräch mit der Kreisplanung stattfinden soll, in dem die offenen Fragen (u. a. verkehrsberuhigter Bereich -„Spielstraße“-, Mehrung der Bauflächen) gekrt werden sollen, sofern die aktuelle Corona-Pandemie dieses zulässt. Anschließend wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:


 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt einer Verlegung der Zufahrt in das neue Baugebiet in

dlicher Richtung (Richtung „Damsdorfer Kreuz“) zu.  

 


 

Abstimmungsergebnis dafür: 9  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0