Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/227/03GV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/03/621.41_4
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Entscheidung
05.11.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf zurückgestellt   
17.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf (offen)   
11.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde möchte zur Deckung des Baulandbedarfs ein Wohnbaugebiet entwickeln. Um dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d“ der Bebauungsplan Nr. 4 aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird im aktuellen Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche“ und ein 10 m breiter Streifen im Süden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Eiszeitpark“ dargestellt. Die Idee des „Eiszeitparks“ ist aktuell jedoch nicht umsetzbar. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden, so dass es keines eigenständigen Änderungsverfahrens bedarf (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

Den Aufstellungsbeschluss hat die Gemeindevertretung am 23.05.2019 gefasst. Der Bebauungsplan soll danach im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB aufgestellt werden, da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt, die an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt und dessen ausgewiesene Grundfläche deutlich unter 10.000 m² liegt. Dadurch ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 13.06.2019 im Blickpunkt Bornhöved. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 22.08.2019 durchgeführt.

 

Für den nun folgenden Verfahrensschritt hat der von der Gemeinde mit den Planungsleistungen beauftragte Fachdienst Kreisplanung einen Planentwurf erstellt. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Herr Hartmann vom Fachdienst Kreisplanung hat zugesichert, dass der Planentwurf in der Sitzung erläutert wird.

 

Der Planentwurf ist von der Gemeindevertretung zu billigen. Danach sind die Entwurfsunterlagen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich werden die Unterlagen auf der Homepage des Amtes ins Internet eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

/.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Segeberger Straße, südlich der Grundstücke Dorfstraße 1 a-d“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt) *

 

-          auf Seite 2 der Begründung ist unter „Anlagen“ das Datum der Immissionsprognose zu aktualisieren*

-          auf Seite 3 der Begründung muss in der Planzeichnung noch das Plangebiet aktualisiert werden.

-          auf Seite 10 der Begründung sind unter „6 Verkehrliche Erschließung“ die Ausbaubreiten anzupassen (siehe Regelquerschnitt Planzeichnung)

-          ggf. weitere Änderungen, die sich im Rahmen der Beratung ergeben…

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

3. Aufgrund der geänderten Erschließung ist das Lärmgutachten zu überprüfen. Ggf. ändert sich dadurch die Lärmsituation. Auch wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung gegenüber dem 1. stellv. Bürgermeister in Aussicht gestellt, so dass der Wall dann vielleicht auch etwas niedriger ausgeführt werden kann.  

 

 

*Die Aktualisierung wurde erst kurz vor der Sitzung vorgenommen

 

Die Beschlussvorlage wurde am 09.03.2021 geändert. Es liegt eine überarbeitete Begründung vor.

 

Die Planzeichnung wurde am 10.03.2021 nach den Vorgaben der Gemeinde aktualisiert und auch eine Zusammenstellung der Flächen der Beschlussvorlage beigefügt. Es ist eine Aktualisierung des Lärmgutachtens zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Planzeichnung (Stand 10.03.2021)

Text Teil B

Begründung (Stand 09.03.2021)

Immissionsprognose

Baugrunduntersuchung

Schallgutachten

Flächenzusammenstellung (Stand 10.03.2021)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Damsdorf B-4_2021-03-10 (618 KB)      
Anlage 7 2 Damsdorf B-4_2021-03-10_Flächen (241 KB)      
Anlage 2 3 Damsdorf_B-4_Text-TeilB_Entwurf 4.1 (218 KB)      
Anlage 3 4 2021-03-09, Damsdorf_B-4_Begründung (679 KB)      
Anlage 4 5 Damsdorf B-4, Geruchsgutachten 01.03.2020 (1727 KB)      
Anlage 5 6 Damsdorf_B-4_Baugrundgutachten (861 KB)      
Anlage 6 7 Damsdorf_B-4_Schallgutachten (3513 KB)