Amt Bornhöved
 

Auszug - V. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung)  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
Zusatz: Hinweis: Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie kann nur eine begrenzte Anzahl an Öffentlichkeit zugelassen werden und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
VO/2020/292/02GV V. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Wenke Schnoor-Vollbracht
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Schnoor-Vollbracht, Wenke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hans Georg Kruse berichtet aus den Beratungen des Finanzausschusses.

Der Finanzausschuss hat sich aufgrund der anstehenden Investitionen im Wasserwerk gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Senkung ausgesprochen.

Die in 2021 erforderlichen und geplanten Aufwendungen/Investitionen erreichen lt. Finanzausschuss voraussichtlich ein Gesamtvolumen in Höhe von 700.000 €.

Es wird als unsinnig erachtet, die Verbrauchsgebühr erst zu senken und dann ggf. im Rahmen einer Nachkalkulation wieder zu erhöhen.

 

Auch die anwesenden Gemeindevertreter schließen sich der Meinung des Finanzausschuss an.

Folglich wird über folgenden Beschluss abgestimmt: 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Zusatzgebühr für den Kalkulationszeitraum von 2021 bis 2023 auf 1,35 € je cbm zu belassen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 11 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2