Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/292/02GV  

Betreff: V. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Wenke Schnoor-Vollbracht
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Schnoor-Vollbracht, Wenke
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
23.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

 

Lt. anliegender Kalkulation ist ab 01.01.2021 eine Anpassung der Zusatzgebühr erforderlich. Um Kostendeckung zu erzielen, ist nach Zugrundelegung der derzeitigen Plandaten sowie Berücksichtigung einer am Ende des Kalkulationszeitraumes sich ergebenen Überdeckung, eine Senkung des Verbrauchspreises von 1,35 €/cbm auf 1,15 €/cbm möglich.

 

Gem. § 6 (2) KAG ist für die Gebührenbemessung ein Kalkulationszeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt worden, ein sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebene Kostenüber – oder –unterdeckung  ist innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen. Hieraus, sowie aus der Korrektur für 2017 ergibt sich anliegende Überdeckung, welche in den Plandaten ab 2021 entsprechend berücksichtigt wird. Zurückzuführen ist diese Überdeckung zum einen aus dem verhältnismäßig hohem Wasserverbrauch und somit erhöhten Gebührenaufkommen aufgrund des warmen Sommers in 2018. Weiter sind 2019 Einsparungen in den Personalkosten zu verzeichnen, da die Stelle aufgrund des Ausscheidens des Wasserwerksmeisters zeitweise nur mit einer Vollzeitstelle besetzt war. Weiter wurden eingeplante Unterhaltungsmaßnahmen im Werk, z.B. Wartung der Pumpenlager und im Netz nicht ausgeschöpft. Weiter ist ein erhebliches Anlagegut im Bereich der Rohrnetzneuverlegung aus 1982, bislang mit jährlich 68.000 € abgeschrieben,  zwischenzeitlich vollständig abgeschrieben worden, welches zu einer negativen Verzinsung des Anlagekapitals führt. Bei der Berechnung der Verzinsung des Anlagekapitals wird das um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse gekürzte Anlagekapital zugrunde gelegt.

Die sich ergebenen Überschüsse sind innerhalb der nächsten Kalkulationsperiode auszugleichen und führen zu einer Senkung des Verbrauchspreises für den zukünftigen Kalkulationszeitraum.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bei einer Senkung der Gebühren von derzeit 1,35 € auf 1,15 € ist bei einer Jahresmenge von rd. 152.000 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

 

Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2021 bis 2023 auf 1,15 € je cbm festzusetzen.

 

Der  Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

Gebührenkalkulation Wasserversorgung

V. Nachtragssatzung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation 10.11.2020 (79 KB)      
Anlage 2 2 V.Nachtragssatzung Wasser (46 KB)