Auszug - Erlass einer neuen Hauptsatzung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bevor näher auf den Erlass einer neuen Hauptsatzung eingegangen wird, tauschen sich die Mitglieder kurz darüber aus, ob und wie der Schutz des gemeindlichen Logos gewährleistet werden könnte, um Fremdnutzung auszuschließen.
Auf die Frage, ob die Möglichkeit besteht, den Schutz des gemeindlichen Logos in die Hauptsatzung mit aufzunehmen, wird von der Protokollführerin mitgeteilt, dass diese Möglichkeit nicht besteht.
Die Verwaltung möge die Angelegenheit „Schutz des gemeindlichen Logos“ bitte einmal prüfen und das Ergebnis (die eventuellen Möglichkeiten) ggf. in Form einer Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2020 mitteilen. Dieser Punkt wurde vor dem Tagesordnungspunkt „Erlass einer neuen Hauptsatzung“ in der Tagesordnung der Gemeindevertretung aufgenommen.
Anschließend tauschen sich die Mitglieder über den Erlass einer neuen Hauptsatzung aus. Folgende Änderungen sind gewünscht:
Zu § 4 Abs. (1) Buchstabe c) Sozialausschuss
Zusammensetzung bleibt unverändert
Aufgabengebiet:
- Angelegenheiten des äußeren Schulbetriebes;
- Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit (inkl. Betrieb und Unterhalt);
- Volksbildung;
- Kultur- und Gemeinschaftspflege;
- Vereinswesen;
- Büchereiwesen;
- Sport;
- Kindertagesstätten;
- Sozialwesen;
- Kleingartenwesen.
Zu § 4 Abs. (1) Buchstabe d) Bauausschuss
Zusammensetzung bleibt unverändert
Aufgabengebiet:
- Bauleit- und Landschaftsplanung;
- Ortsgestaltung;
- Bau- und Wohnungswesen;
- Verkehrswesen;
- Wirtschaftsförderung;
- Brandschutz mit Ausnahme kleinerer baulicher Maßnahmen;
- Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
Zu § 4 Abs. (1) Buchstabe e) Werkausschuss
Zusammensetzung bleibt unverändert
Aufgabengebiet:
- Gemeindliche Liegenschaften, Betrieb und Unterhaltung inkl. Spielplätze;
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich Instandsetzungs- und Reparaturmaßnahmen an allen gemeindlichen Anlagen und Einrichtungen, soweit nicht der Bauausschuss zuständig ist;
- Baumaßnahmen und Betrieb in vorhandenen Anlagen im Klärwerk- und Wasserwerksbereich;
- Betrieb des Bauhofes;
- Brandschutz mit Ausnahme größerer baulicher Maßnahmen;
- Betrieb und Unterhaltung der Badeseestelle/-gelände
Zu § 10 Abs. (1) zweiter Unterabsatz muss hießen:
Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie auf der Internetseite des Amtes Bornhöved bereitgestellt ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg“ mit den zuvor genannten Änderungen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0
Die mit den zuvor genannten Änderungen korrigierte Hauptsatzung würden die Gemeindevertreter/innen gerne noch vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2020 erhalten wollen. Die Änderungen mögen dann bitte farblich markiert bzw. hervorgehoben sein.