Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) Trappenkamp "Ortszentrum"   

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2020/207/10GV Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) Trappenkamp "Ortszentrum"

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein und übergibt das Wort an

Herrn Dr. Mühlenberend, der über den bisherigen Verfahrensablauf informiert.

 

Ausführlich berichtet Herr Dr. Mühlenberend sodann über die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese werden der Reihe nach besprochen. Besonderer Diskussionsbedarf ergibt sich aus der Sanierungsgebietsabgrenzung im Bereich der B-Plan 21, westlich der Ortslage. Es handelt sich um ein Wohngebiet, das erst in 2012 erschlossen wurde und für das sich voraussichtlich in den nächsten Jahren auch kein Sanierungsbedarf ergeben wird. Die Gutachter sind nach erneuter Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass in dem Bereich des Neubaugebietes keine städtebaulichen Missstände festgestellt werden konnten und deswegen das Neubaugebiet, mit Ausnahme der Grundstücke an der Hermannstädter Straße, aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen werden können. Die Entwurfsunterlagen berücksichtigen diese Änderung bereits:

 

(Auszug Lageplan Sanierungsgebiet)

 

Einvernehmlich werden Wortbeiträge der Gäste zugelassen. Zusammenfassend ist zu den Wortbeiträgen festzuhalten, dass die Zuhörer die Entscheidung zur Herausnahme eines Teilgebietes ausdrücklich begrüßen.

 

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Dr. Mühlenberend noch einmal die Problematik angesprochen, dass die Anlieger der Grundstücke in der Hermannstädter Straße aus förder- und beitragsrechtlicher Sicht im Sanierungsgebiet verbleiben müssen, da als Sanierungsmaßnahme auch der Ausbau der Hermannstädter Straße vorgesehen ist.

ren diese Grundstücke nicht im Sanierungsgebiet, müssten Ausbeiträge veranlagt werden, die deutlich höher wären als die Ausgleichsbeträge.  

 

Abschließend informiert Herr Dr. Mühlenberend darüber, dass nach dem Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts durch die Gemeindevertretung dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein die Planung mit der Bitte um Anerkennung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zu übersenden sind.

Nach Zustimmung durch das MILIG muss für den Einsatz von Städtebauförderungsmittel das Sanierungsgebiet durch Beschluss der Gemeindevertretung förmlich festgelegt und öffentlich bekanntgemacht werden.


 

 


Beschlussvorschlag:

 

Sodann wird folgender Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung gefasst: 

 

  1. Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepts (IEK) Trappenkamp „Ortszentrum“ werden beschlossen.
     
  2. Das Amt wird beauftragt, die VU und das IEK Trappenkamp „Ortszentrum“ dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein mit der Bitte um Anerkennung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zu übersenden.
     
  3. Das Amt wird beauftragt, eine Sanierungssatzung für den gemäß Plan 13 der VU dargelegten Bereich vorzubereiten

.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0