Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/207/10GV  

Betreff: Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) Trappenkamp "Ortszentrum"

Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
20.08.2020 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
03.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Vorbemerkungen

Die Gemeinde Trappenkamp wurde mit dem Untersuchungsgebiet „Ortszentrum“ durch den Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein vom 30.11.2017 neu in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

 

Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme hat die Gemeindevertretung am 22.02.2018 beschlossen, für das Untersuchungsgebiet vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Der Einleitungsbeschluss wurde am 22.03.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein sehen neben durch Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) vor. Mit der Erstellung der VU und des IEK wurde am 20.06.2018 die BIG Städtebau GmbH beauftragt.

 

Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen (VU)

Im Rahmen der VU wurde überprüft, ob „städtebauliche Missstände“ im Sinne des § 136 BauGB im Untersuchungsgebiet vorliegen. Dabei konnten sowohl Substanzmängel nach § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB als auch Funktionsschwächen nach § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BauGB festgestellt werden.

 

Die Substanzmängel offenbarten sich maßgeblich durch die teilweise schlechte bauliche Beschaffenheit der Gebäude. Zirka 30% der Gebäude sind modernisierungs- und instandsetzungsbedürftig und entsprechen vermutlich ebenfalls nicht den aktuellen Anforderungen an die energetische Gebäudebeschaffenheit. Einige Flächen weisen außerdem eine für die Lage im Ortszentrum zu geringe Intensität der baulichen Nutzung in Form von brachliegenden Flächen und leerstehenden Gebäuden auf. 

 

Funktionsschwächen im Untersuchungsgebiet zeigen sich durch die schlechte wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit insbesondere des zentralen Versorgungsbereichs, der durch Leerstände und eine hohe Fluktuation der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe geprägt ist. Das Ortszentrum kommt derzeit seiner Versorgungsfunktion für den Ort und das Umland nicht in ausreichendem Maße nach. Weiterhin weisen die Anlagen des Gemeinbedarfs (Sportanlagen, Schulen, Kultureinrichtungen, Jugendzentrum) teilweise erheblichen Erweiterungsbedarf auf, der sich unter der Annahme des weiteren Wachstums der Gemeinde zukünftig verstärken wird. Die Verkehrsanlagen sind in weiten Bereichen überdimensioniert und durch die einseitige Ausrichtung auf den motorisierten Individualverkehr für Fußgänger und Radfahrer nur mit Einschränkungen nutzbar. Eine barrierefreie Umgestaltung hat bisher nicht stattgefunden.

 

Aufgrund der dargelegten Mängel und Missstände wird vorgeschlagen, dass für einen Bereich des Untersuchungsgebiets ein Sanierungsgebiet unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB förmlich festgelegt wird.

 

Zielsetzungen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK)

Im Rahmen des IEK wurde ein Leitbild mit 8 Entwicklungszielen erarbeitet:

  1. Das Ortszentrum wiederbeleben
  2. Neue Nutzungen auf alten Flächen etablieren
  3. Zeitgemäßen Wohnraum schaffen
  4. Soziale und kulturelle Infrastrukturen stärken
  5. Mobilität und Barrierefreiheit sicherstellen
  6. Orte der Erholung schaffen
  7. Gewerbe und Arbeitsplätze erhalten
  8. Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sicherstellen

 

Diese Entwicklungsziele wurden im Umsetzungskonzept durch insgesamt 51 Einzelmaßnahmen weiter konkretisiert. Es konnte dargelegt werden, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, die im Rahmen der Untersuchung festgestellten Mängel und Missstände zu beseitigen oder zumindest deutlich zu reduzieren. In einer ersten Kostenschätzung konnte die Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme aufgezeigt werden, sofern Fördermittel in nicht unerheblichem Umfang eingeworben werden können.

 

Auf Grundlage des Maßnahmenumfangs ist davon auszugehen, dass für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ein Zeitrahmen von 15 Jahren realistisch ist.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Aufgabenträger

Nach § 139 BauGB sind die Träger öffentlicher Belange (TÖB) bei der Durchführung einer Sanierungsmaßnahme zu beteiligen. Zu diesem Zweck wurde im Juli/September 2018 eine erste frühzeitige Beteiligung der TÖB durchgeführt. Eine weitere Beteiligung erfolgte nach Vorliegen des Maßnahmenkonzeptes und der vorgeschlagenen Sanierungsgebietsabgrenzung im Juni/Juli 2020. In der Beteiligung wurde über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept informiert und um Stellungnahme sowie um fachspezifische Auskünfte über das Untersuchungsgebiet gebeten. Die abgegebenen Stellungnahmen und Auskünfte wurden bei der Erstellung des Berichts berücksichtigt. Eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen ist den VU als Anlage beigefügt.

 

Nach § 137 BauGB sind im Rahmen eines Sanierungsverfahren ebenfalls die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene möglichst frühzeitig zu beteiligen. Dafür fand am 8. September 2018 eine erste Informations- und Diskussionsveranstaltung statt. Hier wurde die Vorgehensweise bei der Erstellung der VU und des IEK erläutert und zusätzliche Informationen zum Untersuchungsraum, wie Mängel, Anmerkungen und Ideen aus Sicht der Teilnehmenden abgefragt. Eine zweite öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung sollte ursprünglich Ende März 2020 stattfinden. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat sich die Gemeinde Trappenkamp in Zeiten der Corona-Pandemie dazu entschieden, die Präsentation und Erörterung der VU und des IEK überwiegend online durchzuführen. Zwischen dem 15.06.2020 und dem 17.07.2020 konnten auf einer eigens eingerichteten Homepage die Ergebnisse der VU, die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Planung sowie Informationen über die Auswirkungen der Sanierung abgerufen werden. Die eingereichten Anmerkungen und Hinweise wurden im Rahmen der Konzepterstellung abgewogen und sind dem Bericht als Anlage beigefügt.

 

Weitere Schritte

Nach dem Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts ist dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein die Planung mit der Bitte um Anerkennung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zu übersenden. Nach Zustimmung durch das MILIG muss für den Einsatz von Städtebauförderungsmittel das Sanierungsgebiet durch Beschluss der Gemeindevertretung förmlich festgelegt und öffentlich bekanntgemacht werden.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind in Kapitel 8.3. (Kosten- und Finanzierungsübersicht) dargestellt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepts (IEK) Trappenkamp „Ortszentrum“ werden beschlossen.
  2. Das Amt wird beauftragt, die VU und das IEK Trappenkamp „Ortszentrum“ dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein mit der Bitte um Anerkennung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zu übersenden.
  3. Das Amt wird beauftragt, eine Sanierungssatzung für den gemäß Plan 13 der VU dargelegten Bereich vorzubereiten.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

Vorbereitende Untersuchungen mit integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept (IEK) – Gemeinde Trappenkamp „Ortszentrum“ (Stand: August 2020, inkl. 13 Karten und 8 Anlagen)

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 VU_Trappenkamp_Entwurf_August_2020 (12122 KB)      
Anlage 3 2 VU_Trappenkamp_Entwurf_August_2020_Pläne (8435 KB)      
Anlage 4 3 Anlage_1_TÖB_Stellungnahmen1_2Runde_Trap (346 KB)      
Anlage 5 4 Anlage_2_Fragebogen_Eigentümerinnen (624 KB)      
Anlage 6 5 Anlage_3_1_Präsentation_1_Infoveranstaltung (6642 KB)      
Anlage 7 6 Anlage_3_Dokumentation_1_Infoveranstaltung (3502 KB)      
Anlage 8 7 Anlage_4_Massnahmen_bisherige_Beteiligungen (488 KB)      
Anlage 9 8 Anlage_5_Ergebnisse_Eigentümerinnenbefragung (534 KB)      
Anlage 10 9 Anlage_6_Indikatorenübersicht_Monitoring (175 KB)      
Anlage 11 10 Anlage_7_Potenzialabschätzung_Hotel (747 KB)      
Anlage 12 11 Anlage_8_Abwägung_Belange_Bürgerbeteiligung_geschwärzt (956 KB)