Amt Bornhöved
 

Auszug - Ausbau der Segeberger Landstraße (K 50) im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Kreis Segeberg hier: Vorberatung über die geplanten Straßenbaumaßnahmen  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 05.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt Sitzungssaal EG
Ort: Lindenstr. 5, 24619 Bornhöved
VO/2019/469/02GV Ausbau der Segeberger Landstraße (K 50) im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Kreis Segeberg
hier: Vorberatung über die geplanten Straßenbaumaßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll

Es wird angeregt, dass beim Kreis Segeberg nachgefragt wird, ob dieser den Radweg bei der Alten Bahnstrecke im Zuge der beabsichtigten Baumaßnahmen herstellt.

 

Auf die Frage, ob es sich bei den Planungen um einen Vollausbau handelt und ob die Anlieger Straßenausbaubeiträge zahlen müssen, kann derzeit von der Gemeinde Bornhöved keine Stellungnahme abgegeben werden, da erst einmal die Planzeichnung mit der Kostenschätzung des Kreises Segeberg vorliegen muss. Diese Unterlagen liegen derzeit noch nicht vor, weil der zuständige Sachbearbeiter erkrankt ist.

 

Durch die Gemeindevertretung ist bereits der Beschluss gefasst worden, dass der Gehweg, so wie in der Buschkoppel, repariert wird. Warum sind diese Arbeiten bisher nicht durchgeführt worden? Die Verwaltung möge sich darum kümmern.

 

In Teilbereichen werden die Wasser-/Abwasserleitungen erneuert. Diese Leitungen liegen derzeit auf der rechten Seite und müssten während der Bauphase auf die linke Seite verlegt werden, damit die Wasserversorgung weiterhin sichergestellt ist.

 

Es handelt sich bei dem Ausbau der Segeberger Landstraße um einen Gesamtprojekt des Kreises Segeberg und der Gemeinde Bornhöved. Da es eine Ausbaumaßnahme sein wird, werden auch Straßenausbaubeiträge auf die Grundstückseigentümer zu kommen.

 

 

Die Verwaltung soll prüfen, ob die Kosten für die Verlegung der Leitungen bzw. für die Gehwegsanierung gem. Straßenausbaubeitragssatzung auf die Bürger umgelegt werden können.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass der Entwurf von Petersen & Partner und der Entwurf vom Kreis abgewartet werden sollen, bevor weitere Beratungen erfolgen können.

 

Es wird kein Beschluss gefasst.

 

Herr Wundram nimmt ab 20.40 Uhr an der Sitzung teil.