Auszug - V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 16.09.2002
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Von der Vorsitzenden wird vorgetragen, dass anders als bei der Abwasserbeseitigung im abgelaufenen Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung von rd. 9.750 EUR entstanden ist. Ein Grund dafür ist der Umstand, dass die Gemeindevertretung vor drei Jahren nicht der Empfehlung gefolgt ist, die Wassergebühr stärker zu erhöhen. Weitere Gründe sind erhöhte Unterhaltungsaufwendungen durch die Überprüfung von Schiebern und Wasserrohrbrüchen.
Die entstandenen Unterdeckung ist durch die Gebührenpflichtigen auszugleichen, in dem ein Betrag von jährlich rd. 3.250 EUR als Aufwand bei der Neukalkulation berücksichtigt wird (3 x rd. 3.250 = rd. 9.750 EUR). Auch im neuen Kalkulationszeitraum werden hohe Aufwendungen z. B. durch den Tausch von etwa 140 Wasserzählern erwartet. Ohne weitere Aussprache wird anschließend über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
a) die Verbrauchsgebühr für den Kalkulationszeitraum von 2020 – 2022 auf 1,80 € je cbm festzusetzen und
b) den Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 16.09.2002 gem. anliegendem Entwurf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0