Amt Bornhöved
 

Auszug - Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung an der Friedhofskapelle   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2019/251/10GV Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung an der Friedhofskapelle
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr M. Krille berichtet aus der Sitzung des Bauausschusses. Dieser hat sich für die im Beschlussvorschlag eingebrachte ‚Alternative 1 ausgesprochen und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass bei ihm angefragt wurde, ob gemeindeseitig Interesse am Erwerb einer an den Friedhof angrenzenden Grundstücksfläche bestehen würde.

 

Da ein möglicher Erwerb sich auch auf den sich darauf bestehenden Gebäudebestand bezieht, sollte die Angelegenheit bzgl. der Punkte 3 und 4 im Sachverhalt zunächst im Finanzausschuss behandelt werden.

 

Der Bürgermeister gibt insoweit folgenden geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

 

  1. Die Sanierung/ Aufwertung des Bodens der Zufahrt und des Vorplatzes des Waldfriedhofs

r die Erneuerung des Bodens sind die Zufahrt und der Vorplatz, wie im Sachverhalt als Alt. II dargestellt, zu pflastern.

Die Kosten für die Maßnahme einschl. Entwässerungsständen sind mit 40.000 € im Haushalt 2020 einzuplanen.

 

 

  1. Die Erneuerung der Holzständer des Vordaches

Die beschädigten Holzbalken sind auszutauschen, wie im Sachverhalt dargestellt.

Die Kosten für die Ertüchtigung der Holzkonstruktion und notwendigen Malerarbeiten sind mit 6.000 € im Haushalt 2020 einzuplanen.

 

 

  1. Die Vergrößerung des Gerätehauses

Die Beschaffung eines größeren Gerätehauses und Umpflasterung, wie im Sachverhalt dargestellt.

Voraussetzung für die Umsetzung dieses Beschlusses ist, dass sich der Finanzausschuss vorab mit der Thematik eines möglichen Erwerbs der der Gemeinde angebotenen Fläche auseinandergesetzt hat und einen Erwerb nicht in Erwägung zieht.

Die Kosten für die Beschaffung eines neuen Gerätehauses (einschl. Umpflasterung) sind mit 15.000 € im Haushalt 2020 einzuplanen.

 

 

  1. Die Verlegung des Komposthaufens, außerhalb des Geländes

Die Verlegung des Komposthaufens, wie im Sachverhalt dargestellt.

Voraussetzung für die Umsetzung dieses Beschlusses ist, dass sich der Finanzausschuss vorab mit der Thematik eines möglichen Erwerbs der der Gemeinde angebotenen Fläche auseinandergesetzt hat und einen Erwerb nicht in Erwägung zieht.

Die Kosten für eine Verlegung des Komposthaufens (Rodungsarbeiten, Zaunbau) sind mit 5.000 € im Haushalt 2020 einzuplanen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0