Amt Bornhöved
 

Auszug - Sanierung des Gehweges in der Segeberger Landstraße hier: Erneute Beratung  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt Sitzungssaal EG
Ort: Lindenstr. 5, 24619 Bornhöved
VO/2019/191/02GV-1 Sanierung des Gehweges in der Segeberger Landstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
  Bezüglich:
VO/2019/191/02GV
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beschlussvorlage wird vorgetragen.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Kreis Segeberg eine Sanierung der Segeberger Landstraße im Jahre 2021 beabsichtigt, soll die Verwaltung prüfen, ob der Kreis Segeberg bei der Sanierung auch einen Radweg herstellt. Gleichzeitig soll die Verwaltung prüfen, ob es evtl. Förderungsglichkeiten gibt.

 

Da derzeit die Unterhaltung bzw. Verlängerung des Gehweges vorläufig zurückgestellt wird, soll durch die Verwaltung einer Überprüfung der Gehwege hinsichtlich der Verkehrsicherungspflicht erfolgen.
 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die früheren Beschlüsse zur Sanierung des Gehweges in der Segeberger Landstraße werden aufgehoben und folgender neuer Beschluss gefasst: 

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, in einem 1. Bauabschnitt den vorhandenen Gehweg in der Segeberger Landstraße auf der westlichen Fahrbahnseite bis zum 2. Bauabschnitt entsprechend dem vorliegenden Bauprogramm herzustellen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt, in einem 2. Bauabschnitt den Gehweg in der Segeberger Landstraße auf der westlichen Fahrbahnseite von Station 561 bis Station 665 und in einem 3. Bauabschnitt von Station 561 bis Station 1445  entsprechend dem vorliegenden Bauprogramm zu verlängern. Die Anzahl der zusätzlichen Leuchten muss eine Ausleuchtung erreichen, die dem Stand der Technik entspricht.

 

3. Die Bauabschnitte werden zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst. Der 3. Bauabschnitt von Station 666 bis 1.445 soll nach Haushaltslage der Gemeinde in einem der Folgejahre hergestellt werden.

 

4. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Maßnahmen zu 1.und 2. im Rahmen der grundhaften Sanierung der Segeberger Landstraße (K 50) in 2021 in einer  Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Kreis Segeberg durchgeführt werden. Die erforderlichen Finanzmittel für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind in den Jahren 2020 und 2021 bereit zu stellen.

 

5. Die vorliegende Verfilmung der Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation in der Segeberger Landstraße ist zur Vorbereitung der grundhaften Sanierung zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Die Prüfung und ggf. Wiederholung der Verfilmung ist 2019 durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1