Auszug - Sanierung des Gehweges in der Segeberger Landstraße hier: Erneute Beratung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Beschlussvorlage wird vorgetragen.
Vor dem Hintergrund, dass der Kreis Segeberg eine Sanierung der Segeberger Landstraße im Jahre 2021 beabsichtigt, soll die Verwaltung prüfen, ob der Kreis Segeberg bei der Sanierung auch einen Radweg herstellt. Gleichzeitig soll die Verwaltung prüfen, ob es evtl. Förderungsmöglichkeiten gibt.
Da derzeit die Unterhaltung bzw. Verlängerung des Gehweges vorläufig zurückgestellt wird, soll durch die Verwaltung einer Überprüfung der Gehwege hinsichtlich der Verkehrsicherungspflicht erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die früheren Beschlüsse zur Sanierung des Gehweges in der Segeberger Landstraße werden aufgehoben und folgender neuer Beschluss gefasst:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, in einem 1. Bauabschnitt den vorhandenen Gehweg in der Segeberger Landstraße auf der westlichen Fahrbahnseite bis zum 2. Bauabschnitt entsprechend dem vorliegenden Bauprogramm herzustellen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, in einem 2. Bauabschnitt den Gehweg in der Segeberger Landstraße auf der westlichen Fahrbahnseite von Station 561 bis Station 665 und in einem 3. Bauabschnitt von Station 561 bis Station 1445 entsprechend dem vorliegenden Bauprogramm zu verlängern. Die Anzahl der zusätzlichen Leuchten muss eine Ausleuchtung erreichen, die dem Stand der Technik entspricht.
3. Die Bauabschnitte werden zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst. Der 3. Bauabschnitt von Station 666 bis 1.445 soll nach Haushaltslage der Gemeinde in einem der Folgejahre hergestellt werden.
4. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Maßnahmen zu 1.und 2. im Rahmen der grundhaften Sanierung der Segeberger Landstraße (K 50) in 2021 in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Kreis Segeberg durchgeführt werden. Die erforderlichen Finanzmittel für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind in den Jahren 2020 und 2021 bereit zu stellen.
5. Die vorliegende Verfilmung der Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation in der Segeberger Landstraße ist zur Vorbereitung der grundhaften Sanierung zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Die Prüfung und ggf. Wiederholung der Verfilmung ist 2019 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1