Amt Bornhöved
 

Auszug - Finanzierungsalternativen für ein Dorfgemeinschaftshaus  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2019/167/06GV Finanzierungsalternativen für ein Dorfgemeinschaftshaus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer führt aus, dass ein Dorfgemeinschaftshaus über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und  des Küstenschutzes“ (GAK) maßgeblich gefördert werden könnte. Grundvoraussetzung für eine Förderung nach GAK wäre aber das Vorliegen eines Ortskernentwicklungskonzeptes. Die Erstellung solch eines Konzeptes wäre kostenintensiv und zeitaufwändig, könnte aber auch über GAK gefördert werden. Es gibt aber keine Garantie, dass bei Vorliegen eines geeigneten (geförderten) Ortskernentwicklungskonzeptes anschließend auch die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses gefördert wird.

Weiter wäre auch eine Förderung über die Aktivregion Holsteins Herz im Bereich „Daseinsvorsorge“glich. Die Grundförderung beträgt 50 % (evtl. ist eine Aufstockung möglich). Problematisch ist allerdings, dass die Mittel im Bereich der „Daseinsvorsorge“ weitgehend ausgeschöpft sind. Holsteins Herz beabsichtigt zwar Mittel umzuschichten, die Entwicklung ist aber ungewiss.

Von der Ausschussvorsitzenden wird ergänzt, dass der Kreis Segeberg auch ein Investitionsförderungsprogramm aufgelegt hat. Hier beträgt die Höchstfördersumme aber 50.000 EUR.

 

In der folgenden Aussprache werden unterschiedliche Meinungen zu einem Ortskernentwicklungskonzept geäert. Zum einen wird geäert, dass der Gemeinde bekannt ist, dass insbesondere durch landwirtschaftliche Immissionen die baulichen Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt sind und deshalb Aufwendungen für ein Ortsentwicklungsgutachten sinnlose Ausgaben darstellen. Zum anderen wird die Meinung geäert, dass durch eine externe Gutachtenerstellung mit moderierter Bürgerbeteiligung  ein anderer Blick auf die Gemeinde erfolgt und evtl. auch andere Maßnahmen als Bauvorhaben zu einer Verbesserung der Ortssituation führen können. Deshalb hätte solch ein Gutachten einen eigenen Wert, auch wenn anschließend kein Dorfgemeinschaftshaus gefördert wird. In jedem Fall würde solch ein Gutachten aber eine Förderung nach GAK erst ermöglichen und hätte die Gemeinde deshalb mehr zu gewinnen als zu verlieren. Wenn der Gemeindeanteilr ein Ortskernentwicklungskonzept etwa 15.000 EUR betragen würde und anschließend die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit über 200.000 EUR gefördert werden würde, würden die Vorteile auch in finanzieller Hinsicht überwiegen.

 

Zum Schluss der Aussprache wird vom Protokollführer vorgetragen, dass in einem ersten Schritt eine Förderung für ein Ortskernentwicklungskonzept beantragt werden könnte. Dieses würde für die Gemeinde keine Kosten verursachen und würde dadurch auch keine Verpflichtung eingegangen. Sollte der Förderantrag positiv beschieden werden, könnte in einem zweiten Schritt entschieden werden, ob die Absicht, ein Ortskernentwicklungskonzept aufzustellen, tatsächlich umgesetzt wird. Sollte solch ein Konzept erstellt werden, wäre dazu ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen und erfolgt die Auswahl solch eines Büros nach (einer noch zu erstellenden) Vergabematrix, bei der nicht unbedingt der Preis das ausschlaggebende Kriterium ist.

 

Abschließend wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
 

 


Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Bürgermeister zu beauftragen, die Förderung eines Ortskernentwicklungskonzeptes nach der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zu beantragen. 
 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0