Amt Bornhöved
 

Auszug - Herstellung eines Fußweges nördlich der Fahrbahn der Segeberger Straße bis zur Waldstraße  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2019/090/10GV Herstellung eines Fußweges nördlich der Fahrbahn der Segeberger Straße bis zur Waldstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende informiert darüber, dass die Herstellung eines Fußwegesrdlich der Fahrbahn der Segeberger Straße von dem Neubaugebiet Lummerland bis zur Hermannstädter Straße und dann weiter in nördliche Richtung, östlich der Hermannstädter Straße bis zur Waldstraße geplant ist. Durch diese Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit für die Fußnger in diesen Bereichen erhöht werden.

 

Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Bauabschnitt einen Gehweg an der Segeberger Straße vom Neubaugebiet bis zur Hermannstädter Straße auf einer Länge von ca. 330 m in einer Breite von 2,5 m herzustellen. Die Kosten für diesen ersten Bauaubschnitt werden auf 124.000,00 Euro geschätzt.

 

Der (geplante) zweite Bauabschnitt soll dann von der Segeberger Straße bis zur Waldstraße auf einer Länge von ca. 180 m hergestellt werden. In diesem Abschnitt ist eine Breite des Gehweges von 1,5 m ausreichend. Auch ist in diesem Abschnitt Grunderwerb zu tigen.

 

Es schließen sich Ausführungen zur Beitragsfähigkeit der Maßnahmen an.

 

Die sich anschließende Beratung ergibt, dass die Notwendigkeit einer Verkehrsregelung grundsätzlich gesehen wird. Es wird vorgeschlagen, einen Fußngerüberweg herzustellen bzw. eine Ampel aufzustellen, um ein gefahrloses Überqueren der Segeberger Straße zu ermöglichen. Der Vorschlag findet keine Zustimmung, wird auch nicht als Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

Weiterhin wird die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Hermannstädter Straße diskutiert, aber auch, auf eine Aufteilung der Maßnahmen in zwei Bauabschnitten zu verzichten und den Fußweg insgesamt in einer Maßnahme herzustellen.

 

Da im Verlauf der Beratung keine Einigung für einen bestimmten Antrag herzustellen ist, stellt der Ausschussvorsitzende den vorliegenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:  
 

 


  
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Herstellung eine Gehweges und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nördlich der Fahrbahn der Segeberger Straße von dem Neubaugebiet „Lummerland“ bis zur Waldstraße in zwei Bauabschnitten.

 

In dem ersten Bauabschnitt wird ein Gehweg an der Segeberger Straße vom Neubaugebiet „Lummerland“ bis zur Hermannstädter Straße auf einer Länge von ca. 330 in einer Breite von 2,5 m hergestellt.

 

Der zweite Bauabschnitt verläuft von der Segeberger Straße bis zur Waldstraße und hat eine Länge von ca. 180 m. In diesem Abschnitt erhält der Gehweg eine Breite von 1,5 m.

 

2.  Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.09.2013 zum Ausbau der Hermannstädter Straße wird geändert. Es wird beschlossen, dass der Ausbau des Gehweges und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung östlich der Hermannstädter Straße von der Segeberger Straße bis zur Waldstraße als Teil einer Gesamtmaßnahme in einem zweiten Bauabschnitt durchzuführen sind. Die Gesamtmaßnahme ist damit noch nicht abgeschlossen. Der Ausbau der übrigen Teileinrichtungen der Hermannstädter Straße bestimmt sich nach der Haushaltslage der Gemeinde und erfolgt dann in einem der folgenden Jahre.  

 

3. Die erforderlichen Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung soll im Rahmen eines Nachtragshaushaltes sichergestellt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 4 Stimmenthaltung: 0

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.