Amt Bornhöved
 

Auszug - Freiwillige Feuerwehr: First Responder - Vereinbarung mit dem Träger des Rettungsdienstes  

Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/498/10GV Freiwillige Feuerwehr: First Responder - Vereinbarung mit dem Träger des Rettungsdienstes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim AndresenAktenzeichen:11-3
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Dorwo erschienen und er berichtet, dass die Freiwillige Feuerwehr diese Sonderaufgabe der First Responder“ bis zum Eintreffen der professionellen Helfer übernommen hat und im Jahr ca. 12 mal im Einsatz ist. Die Einsatzzeit liegt zwischen 10 und 15 Minuten und danach wird dann an die professionelle Hilfe übergeben. Es geht neben der Hilfe für die Betroffenenen auch um die Betreuung der Angehörigen.

 

Auf Nachfrage berichtet er, dass die Schutzkleidung vom DRK gesponsert ist und die Gerätschaften ebenso vom DRK vor 3 4 Jahren angeschafft wurden und zur Verfügung gestellt. Es entstehen weiterhin keine Kosten.

 

Nach dem Dank für die freiwillige Ausübung dieser wichtigen Aufgabe durch Frau Musyal verliest sie den Sachverhalt der vorliegenden Beschlussvorlage.

 

Sachverhalt:

 

Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.05.2013 wurde die Freiwillige Feuerwehr mit der freiwilligen Sonderaufgabe „First Responder“ beauftragt.

 

Nunmehr wurde darauf hingewiesen, dass es keine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Rettungsdienstträger gibt. Nähere Unterlagen und eine Muster-Vereinbarung sind dieser Vorlage angefügt.

 

Um nunmehr alle rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß abzuwickeln, sollte diese Vereinbarung, sofern weiterhin die Feuerwehr mit dieser Aufgabe betraut bleiben soll, abgeschlossen werden.

 

Die Entscheidung an sich, ob die Feuerwehr weiterhin diese Aufgabe ausüben soll, liegt alleine bei der Gemeinde. Insofern erfolgt hier verwaltungsseitig kein abschließender Beschlussvorschlag.

 

Sofern diese Aufgabe jedoch bestehen bleibt, sollte diese Vereinbarung abgeschlossen werden.
 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt darüber ab, dass die freiwillige Sonderaufgabe „First Responder“ weiterhin ausgeführt werden soll und empfiehlt der Gemeindevertretung, für diese Aufgabe eine Vereinbarung mit dem Rettungsdienstträger auf der Grundlage der vorliegenden Mustervereinbarung abzuschließen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0