Amt Bornhöved
 

Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet "Tierhaltung", südlich der Hofstelle Untiedt, westlich der Straße Faldehörn (Erweiterung Hähnchenhaltung) hier:- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2019/022/04GV 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet "Tierhaltung", südlich der Hofstelle Untiedt, westlich der Straße Faldehörn (Erweiterung Hähnchenhaltung)
hier:- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-1/04/621.3_3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der anwesende Herr Leddermann informiert über den bisherigen Handlungsablauf für die mögliche gewünschte Stallerweiterung:

Der Gemeindevertreter Christoph Untiedt erklärt sich für befangen und verlässt den Raum.

 

Seit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.05.2016 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gönnebek für ein Sondergebiet Tierhaltung, südlich der Hofstelle Untiedt, westlich der Straße Faldehörn“ (Erweiterung Hähnchenhaltung) wurde

  • die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet,
  • die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet,
  • die bisher vorliegenden Stellungnahmen bei der Erstellung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt.


 

 


 

Der Bürgermeister verliest den nachfolgenden

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die aufgrund der Planungsanzeige und der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Das Abwägungsprotokoll ist dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet Tierhaltung, südlich der Hofstelle Untiedt, westlich der Straße Faldehörn (Erweiterung Hähnchenhaltung), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 

 


 

Abstimmungsergebnis dafür:8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0