Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/022/04GV  

Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet "Tierhaltung", südlich der Hofstelle Untiedt, westlich der Straße Faldehörn (Erweiterung Hähnchenhaltung)
hier:- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-1/04/621.3_3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
29.01.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 19.05.2016 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gönnebek für ein Sondergebiet Tierhaltung, südlich der Hofstelle Untiedt, westlich der Straße Faldehörn“ (Erweiterung Hähnchenhaltung) beschlossen. Die Gemeinde verfolgt mit der Planung die Absicht, zur Förderung der örtlichen Wirtschaft und zur Erhaltung und Mehrung von Arbeitsplätzen einen ortsansässigen Tierhaltungsbetrieb im Bestand zu sichern und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Die bisher vorliegenden Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung mit Stand Dezember 2018 (Anlage 1) berücksichtigt.

 

Die aufgrund der Planungsanzeige und der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in einem Abwägungsprotokoll zusammengefasst und dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Antragstellerin.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die aufgrund der Planungsanzeige und der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Das Abwägungsprotokoll ist dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet Tierhaltung, südlich der Hofstelle Untiedt, westlich der Straße Faldehörn (Erweiterung Hähnchenhaltung), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 

 

 

 

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Anlage/n:

 

Planzeichnung, Text Teil B

Begründung

Umweltbericht

Abwägung TÖB

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderung F-Plan Planzeichnung Text Teil B (4905 KB)      
Anlage 2 2 Begründung 3. Änderung F-Plan (254 KB)      
Anlage 4 3 Umweltbericht F-Plan (1077 KB)      
Anlage 3 4 F-Plan_Abw. TöB_§ 4 Abs 1 BauGB_Stand Januar 2019 (89 KB)