Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt Sitzungssaal EG
Ort: Lindenstr. 5, 24619 Bornhöved
VO/2018/549/02GV Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/621.3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Gemeinde Bornhöved liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes vor, der die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen östlich der Firma Holz Ruser betrifft.

 

Der Antragsteller und Eigentümer dieser Flächen begründet seinen Antrag auf Änderung damit, dass die Begründung zu Ziffer 5.1 fehlerhaft sei soweit darin die Aussage getroffen wird, dass die Erweiterungsflächen bereits im Eigentum der Firma stehen würden. Ein Verkauf dieser Flächen sei weder bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes (1999) noch heute geplant gewesen. Aus diesem Grunde bittet der Antragsteller um Berichtigung der Begründung zum Flächennutzungsplan durch Streichung der Aussage zu den Eigentumsverhältnissen.

 

Das Innenministerium hat in seiner Email vom 15. Januar 2019 an die Kreisplanung mitgeteilt, dass hier eine redaktionelle Änderung der Begründung ohne weitere Verfahrensschritte für möglich gehalten wird. Es wird angeregt, einen Vermerk in die Akte zu nehmen, aus dem hervorgeht, wann und warum der entsprechende Satz aus der Begründung gestrichen wurde und dass er bereits zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes falsch aufgenommen wurde.
 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den falsch aufgenommen Satz in Ziffer 5.1 der Begründung des Flächennutzungsplanes „….. Diese Fläche befindet sich bereits im Eigentum der Firma“. zu streichen und einen entsprechenden Vermerk in die Akte aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0