Amt Bornhöved
 

Auszug - Baumaßnahmen am Sportlerheim der Gemeinde Tensfeld  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2018/478/08GV Baumaßnahmen am Sportlerheim der Gemeinde Tensfeld
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Sachverhalt der Vorlage wird kurz einleitend durch den Protokollführer erläutert. Anschließend erfolgt eine ausführliche Darstellung des bisherigen Verfahrensganges durch Herrn Jürgens von TuS Tensfeld. Die aktuellen Verfahrenshindernisse, welche einen Baubeginn bisher verzögern würden, ließen sich hiernach insbesondere auf die enorme Kostenüberschreitung im Rahmen der durchgeführten Ausschreibung zurückführen. Diese sei daher aufgehoben worden. Insbesondere die Maurer- und Zimmererarbeiten seien hier sehr teuer gewesen. Es erfolge nunmehr eine neue Ausschreibung mit dem Ziel, einen näher an der ursprünglichen Kostenschätzung liegenden Betrag zu erzielen. Die aktuell gültige Kostenschätzung durch den Architekten sei aus der Vorlage ersichtlich.

 

Anschliend skizziert Herr Jürgens die mögliche Förderung der Maßnahme durch Holsteins Herz und die hierfür erforderlichen speziellen Bewilligungsvoraussetzungen. Grundsätzlich sei Herr Jürgens überzeugt, das Bewilligungsverfahren werde rechtzeitig vor einer Auftragsvergabe bzw. dem Baubeginn abgeschlossen. Die erforderliche neue Ausschreibung ermögliche hier das entsprechende Zeitfenster. Dennoch sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass verwaltungsseitig zu klären ist, ob bereits bei einer Auftragsvergabe gegen das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns verstoßen werde und nicht erst bei Baubeginn.

 

Hinweis der Verwaltung Abteilung 20 Finanzen:

Bereits bei einer Auftragsvergabe gilt die Maßnahme als begonnen, nicht erst bei Baubeginn. Das Ausschreibungsverfahren selbst gilt noch nicht als Maßnahmebeginn, sobald jedoch der Zuschlag erteilt und der Auftrag versandt wurde, ist der Zeitpunkt des Maßnahmebeginns überschritten.  

 

Der zu ändernde Nutzungsvertrag solle bis zur Gemeindevertretersitzung im Dezember angefertigt werden, um über diesen Entwurf direkt beraten und beschließen zu können.

 

Es ergeht anschließend der folgende Beschluss:
 

 


Beschluss:

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Abschluss eines Änderungsvertrages zum Nutzungsvertrag über das Sportlerheims durch den TuS Tensfeld von 1953 e. V. (nachfolgend Sportverein genannt)  um folgende Ergänzungen zuzustimmen:

a)      Ausschluss der ordentlichen Kündigung während der Zweckbindungsfrist (5 Jahre) für einen Zuschuss von Holsteins Herz.

b)      Eintragung des Nutzungsvertrages als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch.

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeinde, der Neu- bzw. Erstbeschaffung von Umkleidebänken im Sportlerheim (inkl. Erweiterung) zuzustimmen und die dafür entstehenden Kosten abzüglich eines Anteils des Sportvereins in Höhe von 20 % und evtl. Förderungen durch den Kreis- und Landessportverband zu tragen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0