Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/478/08GV  

Betreff: Baumaßnahmen am Sportlerheim der Gemeinde Tensfeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
07.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
17.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr wurde zwischen der Gemeinde Tensfeld und dem TuS Tensfeld von 1953 e. V. ein langfristiger Mietvertrag über die Nutzung des Sportlerheims der Gemeinde Tensfeld geschlossen.

 

Weiter wurde vereinbart, dass sowohl das Dach des vorhandenen Sportlerheims saniert wird als auch ein Erweiterungsbau durch den nutztungsberechtigten Sportverein als Maßnahmeträger erfolgt.

Da die Gemeinde Eigentümerin des Sportlerheims (inkl. beabsichtigter Erweiterung) ist, wird es als zweckmäßig angesehen dass die durch den Sportverein erteilten Aufträge zunächst von der Gemeinde bezahlt werden, damit sichergestellt ist, dass die Anlagenbuchhaltung in der Amtsverwaltung alle Rechnungen im Zusammenhang mit diesen Baumaßnahmen erfassen und buchen kann. Vom Sportverein werden während der laufenden Baumaßnahme Kostenerstattungen angefordert werden.

 

In diesem Jahr ist darüber hinaus aufgefallen, dass die Umkleidebänke im vorhandenen Sportlerheim der Erneuerung bedürfen und eine entsprechende Ausstattung des Erweiterungsbaus bei der Baumaßnahmje nicht berücksichtigt war. Der Sportverein hat daraufhin entsprechende Förderanträge beim Kreis- und Landessportverband gestellt.

 

Ein bei Holsteins Herz beantragter Zuschuss kann nach Mitteilung des LLUR nur gewährt werden, wenn

a) der Nutzungsvertrag um den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung während der

    Zweckbindungsfrist (5 Jahre) ergänzt wird und

b) die Eintragung des Nutzungsvertrages als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im

    Grundbuch erfolgt.

 

In welcher Höhe ein gemeindliches Darlehen zur Aufbringung des Eigenanteils des Sportvereins erforderlich wird (ein entsprechendes Darlehen ist mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.09.2017 zugesichert), ist derzeit noch nicht bekannt, weil die Gesamtkosten noch nicht feststehen und der Sportverein auch bemüht ist, Spenden für die Vorhaben einzuwerben, um den Eigenanteil aufbringen zu können.

 

Zusammenfassend ergibt sich derzeit folgender Kosten- und Finanzierungsplan:

 

Erweiterung Sportlerheim (Neubau)

Kostenschätzung

302.231,94

Kosten werden überschritten

Kreiszuweisung

72.600,00

bewilligt

Landeszuweisung

60.450,00

bewilligt

Zuschuss Holsteins Herz

25.000,00

beantragt

Zwischensumme

144.181,94

 

Anteil Sportverein

60.446,39

20 % der Kosten

Anteil Gemeinde

83.735,55

 

 

 

Dachsanierung Sportlerheim (Bestandsbau)

Kostenschätzung

52.693,20

rd. 20.000 EUR über der ursprüngliche Schätzung

Kreiszuweisung

12.700,00

bewilligt

Landeszuweisung

10.550,00

bewilligt

Zwischensumme

29.443,20

 

Anteil Sportverein

10.538,64

20 % der Kosten

Anteil Gemeinde

18.914,56

 

 

Umkleidebänke Sportlerheim

Kostenschätzung

9.811,20

 

Kreiszuweisung

2.354,69

beantragt

Landeszuweisung

1.962,24

beantragt

Zwischensumme

5.494,27

 

Anteil Sportverein

1.962,24

20 % der Kosten

Anteil Gemeinde

3.532,03

 

 

 

Zusammenfassung

Kostenschätzung

364.736,34

Kosten werden überschritten

Kreiszuweisung

87.654,69

 

Landeszuweisung

76.962,24

 

Zuschuss Holsteins Herz

25.000,00

 

Zwischensumme

175.119,41

 

Anteil Sportverein

72.947,27

20 % der Kosten

Anteil Gemeinde

102.172,14

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

s. Sachverhalt

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss eines Änderungsvertrages zum Nutzungsvertrag über das Sportlerheims durch den TuS Tensfeld von 1953 e. V. (nachfolgend Sportverein genannt)  um folgende Ergänzungen zu:

a)      Ausschluss der ordentlichen Kündigung während der Zweckbindungsfrist (5 Jahre) für einen Zuschuss von Holsteins Herz.

b)      Eintragung des Nutzungsvertrages als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch.

 

  1. Die Gemeinde stimmt der Neu- bzw. Erstbeschaffung von Umkleidebänken im Sportlerheim (inkl. Erweiterung) zu und trägt die dafür entstehenden Kosten abzüglich eines Anteils des Sportvereins in Höhe von 20 % und evtl. Förderungen durch den Kreis- und Landessporverband.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

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