Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und ggf. Beschlussfassung über die finanziellen Optimierungsmöglichkeiten des Gemeindehaushaltes Schmalensee  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 16
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:24 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2018/355/05GV Beratung und ggf. Beschlussfassung über die finanziellen Optimierungsmöglichkeiten des Gemeindehaushaltes Schmalensee
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (05)
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Da die Beschlussvorlage nicht an alle Ausschussmitglieder versandt wurde, erfolgt zunächst eine ausführliche Darstellung des abgefassten Sachverhaltes durch den Protokollführer. Die Nachsendung der Vorlage nebst Anlagen mit dem Protokoll möge auf Wunsch des Ausschusses erfolgen.

 

Im Zuge der Darstellung der einzelnen Optimierungsmöglichkeiten wird zunächst festgestellt, dass zur Vermeidung weiterer Abzüge im Laufe von Fehlbetragsprüfungen eine allgemeinverbindliche Regelung geschaffen werden solle, welche das bereits seit Jahren praktizierte Versickern des Oberflächenwassers auf den Privatgrundstücken verbindlich vorschreiben solle. Nach Auskunft des Gemeindeprüfungsamtes würde dies zur Vermeidung von erneuten Abzügen ausreichen.

 

Es wird sodann zunächst der Teilbereich des Outsourcings thematisiert. Hier sehe der Bürgermeister z. B. die Möglichkeit, die Unterhaltung des Abwassersystems nach Ausscheiden des Gemeindearbeiters an den WZV zu übergeben. Weiterhin bestünde lt. Herrn Griese die Möglichkeit, die Pflegearbeiten des Gemeindearbeiters in diesem Zuge an einen Nachbarbauhof abzugeben. Hiervon könnten beide Gemeinden profitieren, da Schmalensee voraussichtlich deutlich an Aufwendungen sparen würde, während die entsprechende Partnergemeinde ihren Bauhof besser auslasten und Erträge generieren könne.

 

Es erfolgen sodann die Erläuterungen zu den möglichen Ertragssteigerungen in der Gemeinde, entsprechend der Reihenfolge der Vorlage zunächst die Realsteuerhebesätze. Bei der Darstellung der vom Land angestrebten neuen Mindesthebesätze werde der Grundsteuer B Hebesatz von 425% als deutlich zu hoch empfunden. Es ergibt sich in der Folge eine ausgiebige Diskussion im Plenum bzgl. der Erforderlichkeit erhöhter Hebesätze und der Bedeutung der Mindesthebesätze. Insgesamt werde ausschussseitig zum Einen die Meinung vertreten, eine Hebesatzerhöhung solle lediglich in einem moderaten Maße als Annäherung an die Mindesthebesätze erfolgen, während zum Anderen auch für eine direkte Erhöhung auf die Mindesthebesätze plädiert werde.

 

Die direkte Erhöhung auf die Mindesthebesätze solle erfolgen, da die Gemeinde im laufenden Haushaltsjahr mit einem deutlichen Fehlbetrag rechnet und die Antragsvoraussetzungen für die Gewährung entsprechender Zuweisungen gewahrt bleiben mögen. Daher solle die mit insgesamt rd. 8.500 EUR Mehrbelastung aller Grund- und Gewerbesteuerpflichtigen eher geringer ausfallende zusätzliche Belastung in Kauf genommen werden, um im Gegenzug der Gemeinde die Möglichkeit zu gewähren, bis zu 80.000 EUR Fehlbetragszuweisung vom Kreis und einen ergänzenden Betrag vom Land erhalten zu können. Diesenne nur durch Erhöhung auf die Mindesthebesätze gewahrt werden, da ansonsten die Antragsvoraussetzungen für deren Gewährung nicht vorlägen und keine Zuweisungen gezahlt werden würden.

 

Es wird sodann folgender erster Beschlussantrag zur Abstimmung gegeben:  
 

 


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Hebesätze der Realsteuer wie folgt anzupassen:

 

Grundsteuer A  =  380 %

Grundsteuer B  =  425 %

Gewerbesteuer  =  380 %

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 0

 

Der Antrag ist somit angenommen.

 

 

Im nächsten Schritt erfolgt die Thematisierung der Hundesteuersätze. Es erfolgt eine Aussprache zu deren möglicher Erhöhung. Auch in dieser Sache besteht geteilte Meinung. Während zum Einen aufgrund der bereits beschlossenen Hebesatzerhöhung eine Hundesteuererhöhung für nicht tragbar betrachtet werde, solle zum Anderen nach Ansicht mancher Ausschussmitglieder mindestens eine teilweise Erhöhung erfolgen.

 

Nach der Aussprache wird folgender Antrag zur Abstimmung gebracht:

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Hundesteuersätze für jeden Hund um 10,00 EUR zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 2          dagegen: 3      Stimmenthaltung: 0

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

Da die Zweitwohnungssteuer bereits gesondert beraten und beschlossen wurde, wird als letzter zu thematisierender Punkt die Straßenreinigungsgebühr aufgerufen. Hierzu erfolgt nur eine kurze Aussprache, bevor der folgende Antrag zur Abstimmung gegeben wird:

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, eine Satzung zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren einzuführen.

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 0          dagegen: 5      Stimmenthaltung: 0

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage_Haushaltsoptimierung (2750 KB)