Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/355/05GV  

Betreff: Beratung und ggf. Beschlussfassung über die finanziellen Optimierungsmöglichkeiten des Gemeindehaushaltes Schmalensee
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (05)
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
21.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
12.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Finanzausschusssitzung der Gemeinde Schmalensee vom 21.08.2018 wurde seitens des Ausschusses der Wunsch an den Verfasser herangetragen, eine Aufstellung möglicher Optionen zur Haushaltsoptimierung / -konsolidierung für den Gemeindehaushalt zu erarbeiten, um auf dieser Basis in eine Beratung der Gemeindevertretung gehen zu können.

 

A) Ausgangslage

Aufgrund des Untersuchungsauftrages wurden zunächst einschlägige frühere Vorgänge in den Akten der Finanzabteilung gesichtet, da bereits im Jahre 2012 eine Vorlage zur Haushaltskonsolidierung (VO/2012/306) sowie im Jahre 2015 eine Vorlage zu einem finanziellen Strukturvergleich der Gemeinde mit den Nachbargemeinden des Amtes (VO/2015/251/05GV) durch die Verwaltung angefertigt wurden. Die Vorlagen sind zur besseren Übersicht nochmals in der Anlage beigefügt.

 

Insbesondere die Vorlage VO/2012/306 zur Haushaltskonsolidierung erscheint für die vorliegende Untersuchung relevant, da in dieser Vorlage mehrere konkrete Handlungsfelder für Ertragsverbesserungen der Gemeinde thematisiert wurden. Hier erscheint es zunächst angezeigt, mittels einer Bestandsaufnahme die zwischenzeitliche Umsetzung der betroffenen Handlungsfelder zu ermitteln. Diese sind im Einzelnen:

 

a) Hebesätze der Realsteuern:

Hier wurde der Gemeinde eine Hebesatzerhöhung auf Grundsteuer A = 360%, Grundsteuer B = 380% und Gewerbesteuer = 360% vorgeschlagen.

 

Mit heutigem Stand betragen die Hebesätze: Grundsteuer A = 370%, Grundsteuer B = 390%, Gewerbesteuer = 370% (Angaben aus der HH-Satzung 2018). Die Gemeinde hat die Realsteuerhebesätze seit dem Jahr 2012 fortlaufend erhöht, um die Antragsberechtigung für Fehlbetragszuweisungen zu gewährleisten.

 

b) Hundesteuersätze:

Der Gemeinde wurde eine Erhöhung der Hundesteuersätze auf 110,00 EUR für den ersten sowie jeden weiteren Hund vorgeschlagen.

 

Die aktuellen Hundesteuersätze belaufen sich auf 70,00 EUR für den ersten Hund, 90,00 EUR für den zweiten Hund sowie 120,00 EUR für jeden weiteren Hund (Angaben lt. aktueller Hundesteuersatzung). Die Steuer für gefährliche Hunde wurde im Zuge der Konsolidierungsvorschläge nicht mit aufgenommen, da deren Sätze als angemessen betrachtet wurden.

 

c) Gebühren für Feuerwehreinsätze:

Hier wurde der Gemeinde die Unzweckmäßigkeit einer Gebühreneinführung dargestellt, da das voraussichtliche Ertragsaufkommen bei den Einsatzzahlen der FF Schmalensee in keinem angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand bei der Gebühreneinführung stünde.

 

Die Gemeinde hat daraufhin von einer Gebühreneinführung abgesehen.

 

d) Zweitwohnungssteuer:

Auch hier wurde der Darstellungsfokus auf ein voraussichtlich nicht allzu hohes Ertragsvolumen gerichtet, die Gemeinde hat von einer Besteuerung von Zweitwohnungen bislang abgesehen.

 

e) Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge:

Hier wurde von einer Empfehlung abgesehen, da keine beitragsfähigen Maßnahmen in Aussicht standen.

 

Die Gemeinde verfügt zum heutigen Zeitpunkt über keine gültige Satzung über die Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen.

 

f) Straßenreinigungsgebühr:

Unter diesem Gliederungspunkt wurde die Gemeinde über die Möglichkeit der Gebührenerhebung unterrichtet. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass eine Gebühreneinführung aufgrund der damaligen Personalsituation in der Finanzabteilung im Jahre 2013 nicht unproblematisch möglich gewesen wäre.

 

Die Gemeinde verfügt zum heutigen Zeitpunkt über keine gültige Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.

 

g) Niederschlagswassergebühr:

Hier ist seitens der Verwaltung ein kurzer Sachstand zur Thematik gegeben worden.

 

Die Gemeinde hat sich aufgrund der als niedrig eingeschätzten Erträge sowie der beabsichtigten Versickerung auf den Privatgrundstücken gegen eine Gebühreneinführung entschieden.

 

 

Im Bereich des Strukturvergleichs zwischen der Gemeinde Schmalensee und den Nachbargemeinden ergab sich eine sehr ähnliche finanzielle Grundausgangslage der Gemeinden. Es wurde herausgearbeitet, dass sich die finanziellen Unterschiede im Wesentlichen aus den z. T. strukturell bedingten Ausgabenschwerpunkten und der Ausnutzung der Einnahmemöglichkeiten ergeben. Hier wurden im Rahmen dieses Strukturvergleichs einige ausgewählte Produkte nach Vorgabe des Finanzausschusses untersucht und die Untersuchungsergebnisse dem Ausschuss zur Kenntnisnahme mitgeteilt. Signifikante Verbesserungen der Ertragssituation der Produkte wurden auf Grundlage des Strukturvergleichs nicht vorgenommen. Es ist zu beachten, dass insbesondere im Produkt Kindertageseinrichtungen durch den Trägerwechsel der Spielstube zum 01.09.2017 (ab 01.09.2017 Außenstelle der KiTa Eri´s Arche) zukünftig eine veränderte Ergebnissituation des Produktes zu erwarten ist.

 

 

B) Handlungsempfehlungen

Nach der Darstellung der Ausgangslage ist es nunmehr angezeigt, mögliche Ergebnis-verbesserungsmöglichkeiten für die Gemeinde zu ermitteln. Diese werden unter Hinzunahme des Haushaltskonsolidierungserlasses des Landes vom 23.08.2018 ermittelt, welcher der Vorlage ebenfalls anliegend beigefügt ist.

 

Orientiert an vorstehend aufgeführten früheren Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung werden seitens des Verfassers insbesondere folgende Eckpfeiler einer zukünftigen Ergebnisverbesserung gesehen:

 

I. Ertragssteigerung

 

a) Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern:

Die Mindesthebesätze der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonder-bedarfszuweisungen gelten seit Jahren als Eintrittsvoraussetzung für die Antragsstellung eines Antrags auf Fehlbetragszuweisungen. Das Land beabsichtigt, diese Hebesätze zum 01.01.2019 nach vier Jahren erstmalig wieder anzuheben. Damit die Gemeinde Schmalensee weiterhin die Antragsvoraussetzungen zur Gewährung von Fehlbetrags-zuweisungen erfüllt, wäre eine Anpassung der Hebesätze dringend geboten. Andernfalls würden die Fehlbetragszuweisungen als zusätzliche Ertragsquelle für die Gemeinde entfallen. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass bislang keine Fehlbetrags-zuweisungen an die Gemeinde gezahlt wurden, da die Anspruchsvoraussetzungen erst mit dem Vorliegen der Jahresabschlüsse durch das Gemeindeprüfungsamt geprüft werden können. Bedingt durch die nunmehr erfolgte Vorlage mehrerer Abschlüsse ist eine zeitnahe Anspruchsprüfung der vergangenen Jahre absehbar.

 

Es wird als erste Empfehlung somit vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze wie folgt zu erhöhen:

 

Grundsteuer A = 380%

Grundsteuer B = 425%

Gewerbesteuer = 380%

 

Dies würde folgende Ertragssteigerung bedeuten (Beträge auf volle Hundert abgerundet):

 

Hebesatz 2019

Erhöhung zu 2018

AO-Soll 2018

Erhöhungsbetrag

GrSt A = 380%

2,70%

18.200 EUR

400 EUR

GrSt B = 425%

8,97%

58.200 EUR

5.200 EUR

GewSt = 380%

2,70%

111.000 EUR

2.900 EUR

 

Hinweis:

Bei dem AO-Soll der Gewerbesteuer wurde der Wert des Jahres 2017 verwendet, da der Gewerbesteuereinbruch des Jahres 2018 mit derzeit negativer Gesamtsumme eine Ermittlung des Erhöhungsbetrages nicht zulässt.

 

Die Realsteuererhöhung ließe somit eine Ertragssteigerung von bis zu 8.500 EUR bei zukünftig wieder positiver Gewerbesteuerentwicklung erwarten.

 

b) Erhöhung der Hundesteuersätze:

Entsprechend des Erlasses zur Haushaltskonsolidierung sollte die Hundesteuer auf einen Mindestsatz von 120,00 EUR erhöht werden. Die Steigerung von rd. 29% und rd. 71% für die Haltung eines zweiten bzw. jedes weiteren Hundes sollte beibehalten werden, alternativ könnte auch eine Erhöhung durch Pauschalabstufung in dem bisherigen Maße von 20,00 EUR für den zweiten Hund und 50,00 EUR für den dritten Hund gewählt werden.

 

Die neuen Hundesteuersätze werden daher wie folgt vorgeschlagen:

 

1. Hund = 120,00 EUR

2. Hund = 140,00 EUR

Danach = 170,00 EUR

 

Dies ergäbe folgendes Bild der Ertragssteigerung:

 

Art

Steuer bisher

Steuer zukünftig

Erhöhungsbetrag

1. Hund

59 x 70,00 EUR = 4.130,00 EUR

59 x 120,00 EUR = 7.080,00 EUR

2.950,00 EUR

2. Hund

9 x 90,00 EUR = 810,00 EUR

9 x 140,00 EUR = 1.260,00 EUR

450,00 EUR

3. Hund

0 x 120,00 EUR = 0,00 EUR

0 x 170,00 EUR = 0,00 EUR

0,00 EUR

Ermäßigter Hund

1 x 35,00 EUR = 35,00 EUR

1 x 60,00 EUR = 60,00 EUR

25,00 EUR

Gefährlicher Hund

1 x 400,00 EUR = 400,00 EUR

1 x 400,00 EUR = 400,00 EUR

0,00 EUR

 

Die Erhöhung der Hundesteuersätze ließe auf Basis der Hundezahlen des Planjahres 2018 somit eine Ertragssteigerung von bis zu 3.425,00 EUR zu. Zudem könnte, wie in der Ordnungsprüfung der Jahre 2008 – 2015 durch das Gemeindeprüfungsamt angemerkt wurde, eine Hundebestandserhebung durchgeführt werden, um die genaue Zahl der steuerpflichtigen Hunde zu ermitteln und so aktuell noch nicht gemeldete Hunde einer Besteuerung zuzuführen.

 

c) Einführung einer Zweitwohnungssteuer:

Aufgrund der bereits erfolgten Darstellung der Thematik durch den Verfasser in der VO/2018/177/05GV wird auf diese verwiesen. Das Land Schleswig-Holstein fordert in seinem Konsolidierungserlass eine Besteuerung von 12,00% und eine Anpassung des zu Grund zu legenden Mietwertes im dreijährigen Rhythmus.

 

Die Einführung einer Zweitwohnungssteuer entsprechend der VO/2018/177/05GV ließe eine Ertragssteigerung um rd. 10.500,00 EUR zu.

 

d) Einführung einer Gebührensatzung für Feuerwehreinsätze:

Ebenfalls aus dem Konsolidierungserlass ergibt sich das Erfordernis der Einführung einer Gebührensatzung für gebührenpflichtige Einsätze der FF Schmalensee. Hier kann jedoch im Vergleich zu der Beschlussvorlage aus dem Jahre 2012 keine signifikante Steigerung möglicher gebührenpflichtiger Einsätze gesehen werden, so dass diese Option der Generierung von Erträgen zunächst eine untergeordnete Priorität erhalten sollte.

 

e) Einführung einer Straßenreinigungsgebühr:

Der Haushaltskonsolidierungserlass sieht eine Straßenreinigungsgebühr ohne Eckgrundstücksvergünstigung zur Ertragssteigerung vor. Durch die Einführung einer Straßenreinigungsgebühr wäre es der Gemeinde möglich, die erwirtschafteten Aufwendungen für den Winterdienst, die Ortslagenreinigung usw. auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

 

Folgende Aufwendungen wurden durch die Straßenreinigung und den Winterdienst in den vergangenen Jahres erwirtschaftet, welche auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden könnten:

 

Jahr 2016

Jahr 2017

Jahr 2018

Gesamt

5.200 EUR

4.500 EUR

6.900 EUR

16.600 EUR

 

Wird die Gesamtsumme auf einen dreijährigen Kalkulationszeitraum umgelegt, ergäbe sich somit ein durchschnittliches Ertragsvolumen rd. 5.500 EUR pro Jahr. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die o. g. Unterhaltungskosten, welche unter dem entsprechenden Produkt abgerechnet wurden. Etwaige weitere gebührenfähige Kosten sind hier noch nicht berücksichtigt, so dass sich nach der Kalkulation ggf. noch ein höheres Ertragsvolumen ergeben könnte.

 

Bei der Kalkulation ist entsprechend der Beurteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes ein mindestens 15%iges Allgemeininteresse an der Sauberkeit der Straßen der Gemeinde aufzuerlegen, somit wären maximal 85% der ermittelten gebührenfähigen Kosten auf die Eigentümer umzulegen. Orientiert an den aufgeführten rd. 5.500 EUR Unterhaltungsaufwand pro Jahr ergeben sich daher ein Eigenanteil für die Gemeinde von 825,00 EUR und ein Eigentümeranteil von 4.675,00 EUR. Zur möglichen Steigerung dieses Ertragsvolumens wird auf o. g. Ausführungen verwiesen.

 

f) Straßenausbaubeiträge:

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist den Gemeinden aufgrund des § 76 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung freigestellt. Im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft sollte die Gemeinde Schmalensee jedoch die Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau erwägen, sofern zukünftig entsprechende beitragsfähige Maßnahmen umgesetzt werden. Durch die Beteiligung der Anlieger an der Straßenausbaufinanzierung könnte der Gemeindeanteil auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Monetäre Auswirkungen sind an dieser Stelle jedoch nicht bezifferbar und hängen sehr stark von den beabsichtigten Ausbaumaßnahmen der Gemeinde und der jeweils zulässigen Anliegerbeteiligung ab.

 

 

II. Reduzierung / Begrenzung der Aufwendungen

 

a) Zuschüsse an Vereine und Verbände:

In diesem Bereich könnte eine Begrenzung der -i. d. R. freiwilligen- Aufwendungen vorgenommen werden. Nachfolgende Darstellung zeigt jedoch, dass diese Aufwendungen zu einem großen Teil bereits auf das Mindeste beschränkt werden.

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

Ansatz 2018

Ansatz 2017

Rg.Ergebnis

2016

111020.5317000

Stiftung Müttergenesungswerk

unter 100

unter 100

10,00

111020.5317000

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

unter 100

unter 100

7,00

111020.5317000

Dt. Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüch.

unter 100

unter 100

10,00

111020.5317000

Zuwendung Deutsches Rotes Kreuz

unter 100

unter 100

20,00

111020.5317000

Zuschuss Vogel-schießer- und Verschönerungsverein

200

200

150,00

331000.5317000

Siedlerbund

Schmalensee

unter 100

unter 100

75,00

126000.5317000

FFW Schmalensee

(Kameradschaftskasse)

300

300

250,00

271000.5318000

Zuschuss VHS Trappenk./Bornhöved

500

500

457,00

331000.529100

Zuschuss Senioren-

Weihnachtsfeier u. ä.

800

800

420,46

365090.5318000

 

Zuschuss Kinderspielstube

0

Trägerwechsel

10.000

5.395,39

421000.5317000

Zuschuss Sportverein

 

1.000

1.000

500,00

Lediglich in den Zuschussbereichen Sportverein und Seniorenweihnachtsfeier ergibt sich noch Begrenzungspotenzial, da sich die übrigen Aufwendungen z. T. deutlich unter den Wert von 500,00 EUR Aufwandsvolumen pro Jahr beschränken.

 

b) Kritisches Überprüfen aller freiwilligen Leistungen:

Diese durch den Konsolidierungserlass geforderte Beschränkung von Aufwendungen lässt sich aus Sicht des Verfassers nur schwerlich auf die Gemeinde Schmalensee übertragen, da die bisher dort wahrgenommenen freiwilligen Leistungen nicht übermäßig breit aufgestellt sind. Es erscheint ebenfalls nicht zweckmäßig, bisherige freiwillige Leistungen wie z. B. das Vorhalten eines Spielplatzes aufgrund von Konsolidierungsbemühungen gänzlich zu unterlassen und diese nicht mehr anzubieten. Vielmehr sollte in diesem Bereich durch die Gemeinde auf ein Begrenzen der laufenden Kosten geachtet werden. Dennoch sollte im Falle nicht mehr benötigter freiwilliger Leistungen auf ein Beenden dieser Leistungen hingewirkt werden.

 

c) Outsourcing von gemeindlichen Aufgaben:

Unter diese Überschrift soll auf die Möglichkeit hingewiesen werden, nach dem Ausscheiden der entsprechenden StelleninhaberInnen die Aufgaben aus den Bereichen Gemeindeunterhaltung, Reinigung u. ä., welche derzeit von gemeindeeigenen Kräften wahrgenommen werden, durch externe Dritte wahrnehmen zu lassen. Dies würde die dort anfallenden Personalaufwendungen in Gänze einsparen und diese durch zusätzliche, möglicherweise geringere Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen ersetzen. Das konkrete Einsparpotenzial dieser Ausgliederungen wäre jedoch im Einzelfall gesondert zu prüfen und wird an dieser Stelle nicht dargestellt. Eine Ausgliederung der Aufgaben könnte im Sinne kommunaler Zusammenarbeit auch in Kooperation mit größeren Nachbar-gemeinden erfolgen, welche die jeweiligen Aufgabenbereiche aufgrund der Größe ohnehin mit eigenen Mitarbeitern abdecken und so deren Auslastung noch weiter optimieren können.

 

 

C) Ergebnis

Abschließend erscheint nach dem Darstellen der Optimierungsmöglichkeiten auf Ertrags- wie Aufwandsseite die Durchführung von Maßnahmen zur Ertragssteigerung als deutlich praktikabler und kurzfristiger umzusetzen, während mögliche Optimierungen im Aufwandsbereich eher der langfristigen nachhaltigen Haushaltskonsolidierung dienen würden, sofern deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann.

 

Die Gemeinde sollte aus Sicht des Verfassers daher zunächst über eine Umsetzung folgender Handlungsempfehlungen nachdenken:

 

1. Erhöhung der Realsteuerhebesätze

2. Einführung einer Zweitwohnungssteuer

3. Erhöhung der Hundesteuersätze

4. Einführung einer Straßenreinigungsgebühr 

 

Weitere Maßnahmen können das Konsolidierungspaket dann ergänzen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

In Abhängigkeit der getroffenen Maßnahmen.

 

Bei Umsetzung der Maßnahmen 1. bis 4. aus o. g. Ergebnis: Ertragssteigerung von insgesamt rd. 27.100 EUR zu erwarten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Es wird vorab kein Beschlussvorschlag gegeben, da die Vorlage vorrangig zur Beratung vorgesehen ist. Sofern sich aus der Beratung ein Beschlussantrag ergibt, ist dieser zu wählen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Keine

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 VO-2012-306 (10251 KB)      
Anlage 1 2 VO-2015-251-05 (4786 KB)      
Anlage 3 3 Haushaltskonsolidierungserlass2018 (236 KB)