Auszug - Haushaltsentwurf 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Haushaltsentwurf wird zunächst zusammenfassend durch den Protokollführer erläutert. Anhand der Vorlage werden die wesentlichen Merkmale des Ergebnis- und Finanzhaushaltes skizziert und der planerische Fehlbetrag.
Anschließend erfolgt die Beratung gesonderter Einzelpositionen des Haushaltsentwurfs.
Insbesondere zu folgenden Inhalten erfolgt eine Aussprache:
a) Die Bekanntgabe der geplanten Rückforderung von Kosten für die Frostschadensanierung aus dem Jahr 2010 durch den Wege-Zweckverband wird durch den Bürgermeister dargestellt. Er erläutert den sachlichen Hergang und das Frostförderprogramm sowie die insgesamt ausstehende Forderung von rd. 639 TEUR gegenüber den Mitgliedsgemeinden. Die entsprechenden Rechnungen wären jedoch nicht an die Gemeinden verschickt worden. Es bestünde die Möglichkeit der Einrede der Verjährung aufgrund des lange zurückliegenden Zeitraumes. Der WZV betreibe hingegen aktuell Werbung um Verständnis für die Forderung und die Leistung der Summe durch die Gemeinden, damit diese nicht durch eine etwaige Umlagefinanzierung geltend gemacht werden müsse. Es schließt sich eine eingehende Beratung zu der Forderung, dem Hergang der Problematik und der Verjährung an. Im Ergebnis solle das Thema nach Rechnungseingang weiter in den Gremien bearbeitet werden und durch die Bereitstellung der Haushaltsmittel zunächst die Option der Leistung offen gehalten werden.
b) Zu der Unterhaltungsmaßnahme „Wirtschaftsweg B430 / Imkersruh“ erfolgt eine kurze Aussprache mit der Entscheidung, die Maßnahme nicht in 2019 als Unterhaltungs-maßnahme zu planen und den Ansatz daher um 60 TEUR zu reduzieren. Der Weg solle stattdessen in einem der folgenden Haushaltsjahre als Investition erneuert werden, entsprechend der diesjährig durchgeführten Maßnahmen. Hier solle im Jahr 2019 bei entsprechend verfügbaren Finanzmitteln ein Nachtragshaushalt erlassen und die Wegeerneuerung ggf. vorgezogen werden.
c) Die Zuwendung der Brücke Ölstraße ist zu streichen, da diese noch Ende November / Anfang Dezember durch den Zuwendungsgeber gezahlt werden wird.
d) Der Anbau für das Feuerwehrgebäude solle haushaltsseitig für das Jahr 2019 zunächst nur mit Planungskosten berücksichtigt werden, da nicht mit einem Baubeginn in 2019 gerechnet werde. Für eine Ausschreibung der Bauleistung solle jedoch eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingeplant werden.
e) Die vom Land anvisierte Erhöhung der Mindesthebesätze der Realsteuern für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen betrachte der Ausschuss als deutlich zu hoch und aufgrund der durch die vorgenommenen Änderungen an dem Haushaltsentwurf deutlich verbesserte Finanzlage werde auf eine Hebesatzerhöhung verzichtet.
Es werden weitere kleinere Aussprachen zu den Themen Baugebiet Rüsch und der Investitionsvorhaben geführt.
Die einzelnen Änderungen am Haushaltsentwurf stellen sich wie folgt dar:
Ergebnishaushalt
PSK | Ansatz alt | Ansatz neu | Änderung | Begründung |
218200. 5313020 | 64.800 | 43.900 | +21.000 | Reduzierung der SV-Umlage aufgrund aktuellem HH-Entwurf Schulverband |
541000. 5221000 | 150.400 | 90.400 | +60.000 | Unterhaltung Wirtschaftsweg Gönnebek / B430-Imkersruh soll nicht durchgeführt werden |
611000. 5371001 | 2.500 | 1.300 | +1.200 | Anpassung FAG-Umlage Land an aktuelle Hochrechnung |
611000. 5372001 | 204.100 | 204.900 | -800 | Anpassung Kreisumlage an aktuelle Hochrechnung |
611000. 5372005 | 2.500 | 1.300 | +1.200 | Anpassung FAG-Umlage Kreis an aktuelle Hochrechnung |
Summe: | +82.600 |
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Finanzhaushalt
PSK | Ansatz alt | Ansatz neu | Änderung | Begründung |
111000. 0791000 | 15.600 | 4.800 | +10.800 | Reduzierung Tablet-Ansatz, da günstigere Geräte angeschafft werden sollen |
126000. 0901000 | 200.000 | 50.000 | +150.000 | Reduzierung Ansatz wie oben textlich erläutert, VE über 150.000 EUR für 2020 |
218200. 1991001 | 5.200 | 1.800 | +3.400 | Reduzierung Investitions-umlage SV nach aktuellem HH-Entwurf Schulverband |
541000. 2328000 | 78.200 | 0 | -78.200 | Ansatz für Zuwendung Brücke nicht nötig, da Zuwendung in 2018 gezahlt wird (s. o.) |
Summe: | +86.000 |
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Die rechnerische Kreditobergrenze ist an den neuen Saldo aus Investitionstätigkeit anzupassen. Zudem sind Tilgung und Zinsen an die Beschlussempfehlung zur neuen Darlehensaufnahme aus TOP 6 anzupassen.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 mit den in der Anlage dargestellten Positionen und den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0