Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser)  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt Sitzungssaal EG
Ort: Lindenstr. 5, 24619 Bornhöved
VO/2018/461/02GV Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.41_23
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Czierlinski erhält das Wort.

 

Herr Czierlinski berichtet, dass die öffentliche Auslegung abgeschlossen ist. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg hat entsprechende Anregungen mitgeteilt und der geforderte Flächenausgleich ist erbracht.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist notwendig, da der Kreis Segeberg der Firma Holz Ruser bereits mitgeteilt hat, dass Planungsrecht gefordert wird.    
 

 


  
Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet Die Einladung zur Ratssitzung erfolgte durch den Bürgermeister gemeinsam mit dem Amt und eine Änderung ist ausgeschlossen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0