Vorlage - VO/2018/461/02GV
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Sachverhalt:
Damit die bislang ungenehmigten Lagerflächen und die geplanten Erweiterungen auf dem Betriebsgelände der Firma Holz Ruser genehmigungsfähig werden, bedarf es eines Bebauungsplanes, der für die Art und das Maß der Nutzungen rechtsverbindliche Festsetzungen vorgibt. Auf Antrag der Firma Holz Ruser hat die Gemeindevertretung daher am 18.07.2017 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst und verfolgt damit das Ziel, die bestehenden Nutzungen auf dem Grundstück durch rechstverbindliche planerische Festsetzungen zu sichern und Erweiterungen zu ermöglichen.
Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hat der Bauausschuss am 24.07.2018 gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 (2) BauGB) und die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 20.08.-20.09.2018 öffentlich ausgelegt (§ 3 (2) BauGB) sowie ins Internet gestellt. Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen bitte ich dem beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen. Die Gemeindevertretung entscheidet nach einer Abwägung durch Beschluss über die Berücksichtigung der Stellungnahmen.
Abschließend fasst die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss und billigt die Begründung. Die von dem Planungsbüro aktualisierten Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße, südlich der Straße "Am Ackerhorst" und nördlich der Straße "Kleine Heide" (Betrieb Firma Holz Ruser), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Begründung
Planzeichnung/Zeichenerklärung/Text (Teil B)