Amt Bornhöved
 

Auszug - I. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit Nachtragshaushaltsplan 2018  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/187/10GV-1 I. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit Nachtragshaushaltsplan 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (10) 902.51_01-NH2018
  Bezüglich:
VO/2018/187/10GV
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Barkow erläutert die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Beschlussvorlage sowie den zu dieser Sitzung verteilten Vorbericht mit Stellenplan. Der Vorbericht mit Stellenplan liegt dieser Niederschrift bei.

 

Er berichtet weiter über einen aktuell vorliegenden Antrag des Keglervereins auf Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 40.000 €r eine Sanierungsmaßnahme. Dieser Betrag konnte aus zeitlichen Gründen nicht mehr in die I. Nachtragshaushaltssatzung bzw. in den Vorbericht eingearbeitet werden und ist bei dem entsprechenden Produktsachkonto noch nachzuholen. Vor endgültiger Mittelfreigabe soll sich zunächst der Bauausschuss fachlich mit dieser Thematik auseinandersetzen, bevor die Gemeindevertretung über eine endgültige Mittelfreigabe beschließen kann; solange erhält dieser Betrag einen entsprechenden Sperrvermerk.

 

Eine Aussprache erfolgt nicht.
 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem Ergebnis-, dem Finanz- und dem Stellenplan in der vorliegenden Fassung zuzüglich der im Sachverhalt benannten Änderung (hier: Zuschuss Keglerverein 40.000 € mit Sperrvermerk beim entsprechenden Produktsachkonto; fachliche Prüfung durch den Bauausschuss und ggf. endgültige Mittelfreigabe durch die Gemeindevertretung).

 

Die Kreditobergrenze wird in Höhe des Saldos aus der Investitionstätigkeit angepasst. Des Weiteren wird die Kämmerei ermächtigt, im Zuge der endgültigen Planung notwendige Anpassungen vorzunehmen (z. B. Amtsumlage).

 


Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018 06 28 10 902.51 NH18 Vorbericht_final (481 KB)