Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/187/10GV  

Betreff: I. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit Änderung des Stellenplans 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (10) 902.51_01 NH2018
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
20.06.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Grundlage des I. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Trappenkamp ist die Über-nahme der Kinderhortbetreuung durch die Offene Ganztagsschule (OGS). Die Details dieser Übernahme ergeben sich aus der VO/2018/67/10GV. Die Übernahme der Hortbetreuung erfordert die Erhöhung der Stelle Nr. 31 auf 1,00 VZÄ und die Umwandlung der bislang nicht besetzen Stelle Nr. 32 in eine nach EG S 8b bewertete ErzieherInnen-Stelle. Des Weiteren wird die Stelle Nr. 33 mit 0,5 VZÄ neu eingerichtet, diese ist ebenfalls dem Bereich der OGS zugeordnet. Die Stellen Nr. 32 und 33 sind nach Abschluss des Haushaltsaufstellungs-verfahrens auszuschreiben und zu besetzen.

 

Die Stelle Nr. 5 wird in ihrer Eingruppierungszuordnung korrigiert, dies ist auf die Einführung der neuen Entgeltordnung im Jahr 2017 zurückzuführen.  

 

Für die Stellenplanänderung ist gem. § 95 b Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung der Erlass einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung erforderlich. Der Stellenplan ist nach den Regelungen des § 95 a Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung und des § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik pflichtiger Bestandteil des Haushaltsplanes.

 

Die Umstrukturierung in der OGS geht auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.04.2018 zur o. g. Vorlage zurück, daher wird verwaltungsseitig die Genehmigung des durch das Sachgebiet 10-2 geänderten Stellenplans und damit einhergehend der I. Nachtragshaushaltssatzung empfohlen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Änderung des Stellenplanes entstehen keine Mehraufwendungen erheblichen Umfangs, etwaige entstehende Mehraufwendungen können produktintern sowie produktübergreifend im Rahmen der Gesamtdeckung aufgrund des § 19 der Ge-meindehaushaltsverordnung-Doppik gedeckt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem geänderten Stellenplan 2018 in der vorliegenden Fassung.

 

 

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Anlage/n:

I. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit Vorbericht und Stellenplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung, Vorbericht, Stellenplan (1869 KB)      
Stammbaum:
VO/2018/187/10GV   I. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit Änderung des Stellenplans 2018   20-1.1 Finanzen   Vorlage
VO/2018/187/10GV-1   I. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit Nachtragshaushaltsplan 2018   20-1.1 Finanzen   Vorlage