Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung zur "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Trappenkamp"  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/218/10GV Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung zur "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Trappenkamp"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Werner SchultzAktenzeichen:11-1
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vom Ausschussvorsitzenden wird vorgetragen, dass zu diesem TOP eine Beschlussvorlage und eine Kalkulation des Gemeindedezernenten vorliegen. Die Kalkulation wurde unter Beteiligung einer entsprechenden Arbeitsgruppe erstellt. Von Frau Wartak wird mitgeteilt, dass sie zunächst Bedenken wegen des vorgesehenen „Schnuppermonats“ hatte.  Diese sind jedoch ausgeräumt, weil bei allen Anmeldungen zur Hortgruppe die Betreuungsverträge mit der KiTa gekündigt wurden.

Nach der Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:
 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die 1. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Trappenkamp“ zu beschließen.
  2. Der Gemeindevertretung wird empfohlen zu beschließen, dass Kindern, die schon derzeit einen Hort in der Gemeinde Trappenkamp besuchen, die Möglichkeit zu eröffnen, nach den Sommerferien 2018 vier Wochen lang die Ganztagsbetreuung der OGS kostenfrei zu nutzen, sofern der Kitabeitrag für den Hortplatz weiter entrichtet wird. Nach diesem „Schnuppermonat“ können die Erziehungsberechtigten dann entscheiden, ob sie ihr Kind anschließend in der OGS oder weiterhin in der jeweiligen Kita betreuen lassen möchten.

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Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0