Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/218/10GV  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung zur "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Trappenkamp"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Werner SchultzAktenzeichen:11-1
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
20.06.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
28.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 26.04.2018 einstimmig das Konzept für eine Ganztagsbetreuung bis 16.30 Uhr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) gebilligt. Die notwendige Anpassung der Gebührensatzung wurde noch zurückgestellt.

 

In der Anlage ist der Entwurf für die 1. Nachtragssatzung beigefügt. Diese enthält folgende wesentlichen Prämissen:

 

1.Die Gebühr für die Zeit nach dem Unterrichtsende bis 14.30 Uhr bleibt wie bisher bei 12 € monatlich je Teilnahmetag pro Woche.

 

2.Bei einer Betreuung nach Unterrichtsende bis 16.30 Uhr wird eine neue Gebühr in Höhe von 40,00 € monatlich je Teilnahmetag pro Woche eingeführt.

 

3.Die neu eingeführten Monatsgebühren für eine tägliche Betreuung von montags bis freitags betragen:

a)Frühbetreuung ab 7.00 Uhr bis 7:30 Uhr10,00 €,

b)nach dem jeweiligen Unterrichtsende bis 16.30 Uhr:          120,00 €.

 

4.Die Monatsgebühren nach den o.g. Nrn. 1 – 3 entfallen auch weiterhin für die Monate Juli und August.

 

5.In den Oster- und den Herbstferien in jeweils einer Ferienwoche sowie in den Sommerferien in drei Ferienwochen erfolgt eine Ganztagsbetreuung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

 

6.Für diese Ferienbetreuung wird eine Gebühr je Betreuungswoche erhoben. Diese Wochengebühr beträgt 60,00 €.

Für eine Ermittlung der erwarteten Einnahmen wird von folgenden durchschnittlichen Teilnehmerzahlen ausgegangen:

 

1.Frühbetreuung von 7.00 bis Unterrichtsbeginn: 5 Kinder

2.Unterrichtsende – 16.30 Uhr, montags bis freitags:25 Kinder

3.Unterrichtsende – 14.30 Uhr, nur an bestimmten Wochentagen:55 Kinder *)

4.Unterrichtsende – 16.30 Uhr, nur an bestimmten Wochentagen:    5 Kinder **)

5.In den Ferien jeweils:20 Kinder

 

*) an durchschnittlich drei Tagen in der Woche

**) an durchschnittlich zwei Tagen in der Woche

Unter diesen Voraussetzungen wird eine „Brutto“-Einnahme von rd. 60.000 € geschätzt.

Für die notwendige Sozialstaffel wird von Mindereinnahmen von 15 % (rd. 9.000 €) ausgegangen. Weiterhin erhält die Gemeinde für die Kursangebote eine Kreiszuweisung von geschätzt 7.000 €.

 

Damit wird eine Nettoeinnahme von rd. 58.000 € erwartet (siehe hierzu die Tabelle als Anlage 2).

 

Viele Erziehungsberechtigte von Kindern, die schon jetzt einen der Horte in Trappenkamp besuchen, sind unsicher, ob sie die geplante Ganztagsbetreuung im Rahmen der OGS in Anspruch nehmen sollen. Daher sollte man für diese Kinder einen „Schnuppermonat“ in der OGS anbieten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 Einnahmen siehe Kalkulation des Gemeindedezernenten57.575,00 €

 Ausgaben lt. Beschlussvorlage 10/067 zur GV 26.04.2018 

Personal rd.153.000

Reinigung21.672 €

Sachkosten/Projekte10.000 €

Gesamt184.672,00 €

 

Gemeindeanteil:   rd. 127.097,00 € / Jahr

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Trappenkamp“.

 

2.Kindern, die schon derzeit einen Hort in der Gemeinde Trappenkamp besuchen, wird die Möglichkeit eröffnet, nach den Sommerferien 2018 vier Wochen lang die Ganztagsbetreuung der OGS kostenfrei zu nutzen, sofern der Kitabeitrag für den Hortplatz weiter entrichtet wird. Nach diesem „Schnuppermonat“ können die Erziehungsberechtigten dann entscheiden, ob sie ihr Kind anschließend in der OGS oder weiterhin in der jeweiligen Kita betreuen lassen möchten.

 

 

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Anlage/n:

Einnahmen lt. Kalkulation des Gemeindedezernenten

1.Nachtragssatzungsentwurf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kopie von OGS Einnahmen 11.05.18 (196 KB)      
Anlage 2 2 2018 1. Nachtrag Satzung OGS (145 KB)