Amt Bornhöved
 

Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Einleitungsbeschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB)  

26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2017/460/02GV Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Einleitungsbeschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:02/623.2/Einleitungsbeschluss
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bürgermeister Schwarz erläutert den Anwesenden den Sachverhalt und verliest den Beschlussvorlag.  
 

 


Beschluss:

 

1.  Für den in dem anliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved wird zur Vorbereitung der Sanierung der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB  beschlossen. 

Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

2.  Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist

ortsüblich bekanntzumachen. In dem Beschluss ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

Die Anwesenden nehmen dies zur Kenntnis.

 

3.  Mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Ausschreibung soll in Anlehnung an den vorliegenden Mustertext durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Amtsverwaltung die Auswahlkriterien zur Bewertung der eingegangenen Angebote festzulegen.

Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

4.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Er hat darüber regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten.

Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0