Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/460/02GV  

Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Einleitungsbeschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:02/623.2/Einleitungsbeschluss
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
12.01.2018 
12. Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
25.01.2018 
26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Um als attraktiver Wirtschafts- und Wohnstandort wahrgenommen zu werden, hat die Gemeinde eine neue Ortsentwicklungsinitiative begonnen und in diesem Zusammenhang ein umfassendes Leitbild für die Entwicklung des Ortes formuliert. Der Erhaltung und Entwicklung des Ortskerns als Versorgungsbereich und als Ort zum Wohnen und Arbeiten kommt bei der Umsetzung des Leitbildes der Gemeinde Bornhöved eine zentrale Rolle zu.  Für die notwendigen Investitionen sind öffentliche Fördermittel, Eigenanteile und private Investitionen notwendig. Die Städtebauförderung ist dabei das zentrale Instrument, da mit dieser im Regelfall Ortskernentwicklungen in großem Umfang gefördert werden können. Die Städtebauförderung ist keine Einzelprojektförderung. Jede einzelne Maßnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme steht in Bezug zu den Entwicklungszielen für das Fördergebiet.

 

Aufgrund des Ankündigungserlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – IV 51  vom 25.10.2017 wurde die  städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ der Gemeinde Bornhöved  durch den Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein vom 14.11.2017 in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ 2017 aufgenommen.

 

Die Gemeinde hat vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, um hinreichende Beurteilungsunterlagen zu erlangen

(§ 141 Abs. 1 BauGB).  Die Gemeinde leitet die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung ein. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Der Beschluss enthält neben der Umgrenzung des Untersuchungsbereichs auch einen Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB. Insbesondere sind danach Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks oder Berechtigte  sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde Bornhöved oder ihren Beauftragten umfassend Auskünfte über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit einer Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

 

Das von der Gemeindevertretung beschlossene Untersuchungsgebiet bedarf im Rahmen der Städtebauförderrichtlinien auch der Zustimmung durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration. Eine Abstimmung des in dem anliegenden Lageplan umgrenzten Untersuchungsgebietes mit dem Ministerium hat im Vorwege bereits stattgefunden.

 

Im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen (VU) und der Erstellung des für die Gebietsfestlegung erforderlichen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes  (IEK) sind Gutachterleistungen erforderlich, die zusammen ausgeschrieben werden sollten.

 

Es ist aus zeitlichen Gründen zu empfehlen, bereits zusammen mit dem Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen auch den Beschluss über die Beauftragung zur Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Voruntersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu fassen.

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt, die Preisumfrage für die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept auf Grundlage des vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration bereit gestellten Musters durchzuführen (siehe Anlage).

 

Üblicherweise werden folgende Auswahlkriterien für die Vergabeentscheidung genannt:

 

1.Leistungsfähigkeit und Erfahrungen (Erfahrungen mit ähnlichen Aufgaben, fachliche Qualität, Größe des Büros),

2.Moderations- und Vortragsfähigkeiten (zu prüfen im Gespräch über das Angebot mit dem Gutachterbüro),

3.Leistungsbild/Auftragskonzept/Vorgehensweise und

4.Preis/Honorar/Bearbeitungszeit.

In vergleichbaren Projekten wurden nach Rücksprache mit dem Ministerium die Gewichtungen bei den Punkten 1. und 2. zwischen 10% und 30% sowie die Gewichtungen bei den Punkten 3. und 4. zwischen 20% und 40% festgelegt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aufwendungen für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie ggf. erforderlicher Gutachten geschätzt mit einem Gesamtbetrag von rd. 100.000,00 EUR.

 

Erträge aus Städtebauförderungsmitteln 66.600,00 EUR (2/3 von 99.900,00, EUR)

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Für den in dem anliegenden Lageplan räumlich umgrenzten Bereich des Ortszentrums der Gemeinde Bornhöved wird zur Vorbereitung der Sanierung der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB  beschlossen. 

 

2.  Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist

ortsüblich bekanntzumachen. In dem Beschluss ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

3.  Mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein Fachbüro beauftragt werden. Die Ausschreibung soll in Anlehnung an den vorliegenden Mustertext durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Amtsverwaltung die Auswahlkriterien zur Bewertung der eingegangenen Angebote festzulegen.

 

4.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der vorbereitenden Untersuchung und des integrieten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Er hat darüber regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten.

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Lageplan

Muster Ausschreibung

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Untersuchungsgebiet (2743 KB)      
Anlage 2 2 Muster LV VU + IEK (197 KB)