Auszug - Beitritt zur kreisweiten Solidargemeinschaft bezüglich Rückforderung von Zuschüssen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr A. Kruse stellt fest, dass mit diesem Beschluss auch eine Solidargemeinschaft innerhalb des Amtes besteht, da derzeit nur drei der amtsangehörigen Gemeinden von einer mögliche Rückforderung von Fördergeldern betroffen sind.
Herr Tietgen erläutert hierzu, dass auch für alle anderen Gemeinden durch das Berufungsverfahren vor dem OVG ein mittelbarer Vorteil entsteht, da in dem Verfahren insbesondere die maximale Höhe von Rückforderungen geklärt werden soll. Im positiven Fall entsteht hierdurch auch eine für die Zukunft geltende Regelung für alle möglichen Zuschuss-Rückforderungsverfahren
Beschlussvorschlag:
- Das Amt Bornhöved tritt der kreisweiten Solidargemeinschaft bezüglich Rückforderung von Zuschüssen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bei.
- Einer Beteiligung an den Verfahrens- und Gerichtskosten der OVG-Berufungsverfahren im Rahmen der Solidargemeinschaft in Höhe von maximal 3.700 € wird zugestimmt.
- Die benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt
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Abstimmungsergebnis dafür: 12 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0