Amt Bornhöved
 

Auszug - Überarbeitung des Lärmaktionsplanes  

21. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 06.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2017/245/02GV Überarbeitung des Lärmaktionsplanes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/651.11_01
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeindevertretung am 05.09.2013 gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) einen Lärmaktionsplan beschlossen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation durch die BAB A21 erfolgt ist und Lärmprobleme und -auswirkungen geregelt wurden.

 

Auf Grundlage der aktuellen Lärmkarten sind die Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2018 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die aktuellen Lärmkarten werden nach einer Ankündigung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schl.Holstein (LLUR) voraussichtlich im September 2017 bereitgestellt.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, mit den Leistungen für die Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Lärmaktionsplanes wieder ein Ingenieurbüro zu beauftragen.

 

Herr Dockwarder stellt die Frage, ob es zu diesem Zeitpunkt überhaupt Sinn macht den Lärmaktionsplan zu überarbeiten, da momentan die Bauarbeiten auf der A 21 noch nicht abgeschlossen sind. Er empfiehlt daher eine Verschiebung um zwei Jahre.

 

Außerdem soll die Errichtung von Lärmschutzwänden auf beiden Seiten der A 21 beim Verkehrsministerium beantragt werden. Er bittet die Verwaltung, die genaue Örtlichkeit zu ermitteln.

 

Es wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:  
 

 


Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes um zwei Jahre zu verschieben und die Verwaltung zu beauftragen, beim Verkehrsministerium die beidseitige Errichtung von Lärmschutzwänden zu beantragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten GV die genaue Örtlichkeit zu ermitteln.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür:7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, den Lärmaktionsplan bis zum 18.07.2018 zu überarbeiten, ergibt sich aus § 47 d Abs. 5 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Nach dieser Vorschrift sind die Lärmaktionspläne zu überprüfen und anzupassen bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach der Aufstellung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung und ggf. Anpassung des Lärmaktionsplanes bis zu dem angegebenen Zeitpunkt ist somit gegeben.

Die Überprüfung derrmaktionspläne erfolgt unter Berücksichtigung von Verkehrszahlen auf Grundlage der Lärmkarten. Die entsprechenden Informationen werden den Gemeinden durch das LLUR zur Verfügung gestellt. Die Bautätigkeit im Bereich der A 21 steht der Überprüfung also nicht entgegen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Lärmsanierung der A 21 für die Gemeinde Bornhöved die abgesenkten Ablösewerte mitgeteilt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, in der GV-Sitzung die Beauftragung eines Fachingenieurs zu beschließen.