Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss einer Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung des Gemeindesaals in der Gemeinde Schmalensee  

13. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2017/232/05GV Beschluss einer Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung des Gemeindesaals in der Gemeinde Schmalensee
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Bianca SchrickelAktenzeichen:21-4.1/05.880.22-4
Federführend:21-4.1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schrickel, Bianca
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Aussprache, ob die namentliche Benennung der/des Beauftragten in § 2, Abschnitt 1 notwendig ist, kommen die Ausschussmitglieder zu dem Entschluss, dass es obsolet ist.

 

Zudem merkt der Ausschussvorsitzende an, dass die beiden nachfolgenden Sätze im § 2 Abschnitt 1 (Satz 3 und 4) getauscht werden müssen, um einen Sinn zu ergeben.

 

Das Ausschussmitglied Herr Holldorf erkundigt sich, ob es notwendig ist, dass in § 3 Abs. 1 Satz 5 eine Mindestpersonenzahl für die Nutzung angegeben ist. Nach Meinungsaustausch unter den Ausschussmitglieder sind sie sich einig, dass es nur wichtig ist, dass keine Konkurrenz zur Gaststätte Voß besteht. Dies ist jedoch durch den letzten Satz in § 3 Abs. 1 bereits ausgeschlossen. 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nutzungs- und Gebührensatzung mit folgenden Änderungen abzuschließen:

 1. § 2 Satz 2 streichen

 2. § 2 Satz 3 und 4 tauschen (nach Änderung Nr. 1: Satz 2 und 3)

 3. § 3 Satz 5 streichen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Ein Einwohner erkundigt sich, wie es zu dieser Änderung kommt und aus welchem Grund eine Vorlage dazu erstellt wurde. Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass es überwiegend Änderungen redaktioneller Art sind. Es geht teilweise nur um die Änderung von Bezeichnungen. Inhaltlich hat sich nur die Fälligkeit der Zahlung (1 Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids) und die Aufnahme einer Datenschutzhinweises geändert.

Herr Detlof ergänzt, dass Satzungen nach einer gewissen Zeit aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht werden müssen.