Amt Bornhöved
 

Auszug - Brandschutzmaßnahmen im Treppenhaus des Amtsgebäudes hier: Einbau eines motorgesteuerten Rauchabzugsfensters  

15. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 13
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2017/231/01Amt Brandschutzmaßnahmen im Treppenhaus des Amtsgebäudes
hier: Einbau eines motorgesteuerten Rauchabzugsfensters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
Federführend:21-3 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Amtsvorsteher berichtet aus den Beratungen im Bauausschuss und stellt kurz die Inhalte der Beschlussvorlage vor.

 

Herr Rudolph und Herr Schwarz verweisen darauf, dass die einschlägigen Brandschutzvorschriften einzuhalten sind und hierfür entsprechende Fachleute einzubeziehen sind. Es sei fraglich, ob die vorgeschlagene Einzelmaßnahme insgesamt ausreichend sei und die erforderliche Beurteilungskompetenz in der Amtsverwaltung vorhanden sei, da es sich um ein sehr komplexes Thema handle.

Herr Krille schlägt daher vor, dass ein Brandschutzingenieur mit der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für das Bürgerhaus beauftragt werden sollte.

Herr Hagemann und Herr Saggau unterstützen den Vorschlag von Herrn Krille.

Es folgt eine kurze Diskussion über die weitere Vorgehensweise.

Herr Hamann formuliert hieraus den nachstehenden Beschlussvorschlag.

 


 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Brandschutzingenieur mit der Grundlagenplanung (Leistungsphasen 1-3) zu einem Brandschutzkonzept für das Bürgerhaus zu beauftragen. Dabei ist das gesamte Gebäude, einschließlich des Gebäudeteils der Gemeinde Trappenkamp, zu untersuchen.
  2. Die erforderlichen Gutachterkosten werden auf 20.000 € geschätzt und überplan-

mäßig bereitgestellt.

  1. Die für den Gebäudeteil der Gemeinde Trappenkamp entstehenden Kosten sind nach Rechnungsstellung zu ermitteln und der Gemeinde durch das Amt in Rechnung zu stellen.
  2. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag unter Berücksichtigung und Einhaltung des Vergaberechts zu vergeben.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0