Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/231/01Amt  

Betreff: Brandschutzmaßnahmen im Treppenhaus des Amtsgebäudes
hier: Einbau eines motorgesteuerten Rauchabzugsfensters
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
Federführend:21-3 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Bauausschuss des Amtes Bornhöved Vorberatung
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
11.07.2017 
15. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bauausschusses am 02.03.2017 wurde um Prüfung gebeten, ob sich das Dachfenster im Treppenhaus des Amtsgebäudes bei einem Brand automatisch öffnet, so dass der Rauch abziehen kann.

 

Dies wurde geprüft und dabei festgestellt, dass ein solcher automatischer Rauchabzug am Dachfenster nicht vorhanden ist. Mit dem Amtsvorsteher wurde daraufhin besprochen, dass Möglichkeiten zur Rauchableitung geprüft werden.

 

Die Rauchableitung dient dabei allerdings nicht – wie oft gedacht – der Ausbildung einer raucharmen Schicht und der Rauchfreihaltung. Das Schutzziel besteht ausschließlich darin, die Löscharbeiten der Feuerwehr nach der Evakuierung des Gebäudes zu unterstützen.

 

Um einen Rauchabzug sicher zu stellen, können folgende Ausführungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden: 

 

1.  Rauchabzug über das Dachflächenfenster

 

Bei dieser Variante ist zu berücksichtigen, dass das Dachflächenfenster neben der Rauchableitung auch der Lüftung des Treppenhauses dient. Demnach muss der Motor für eine ausreichende Anzahl von Hüben ausgelegt sein und auch bei Schneelast öffnen. Bei dem Einbau eines Dachflächenfensters mit Rauchabzugfunktion ist zu beachten, dass die Einbaumaße nicht mit dem vorhandenen Fenster übereinstimmen, da Rauchabzugsfenster andere Abmessungen haben. Dies hat zur Folge, dass Nebenarbeiten, wie Dacheindeckung, Trockenbau, E-Installationsarbeiten (Einbindung in die Brandmeldeanlage) und Malerarbeiten erforderlich werden. Die Kosten für den Einbau eines neuen Dachfensters mit motorgesteuertem Rauchabzug würden sich, einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten, auf ca. 4.000 € belaufen. Die Lichtverhältnisse im Flur würden sich nicht verbessern.

 

(Foto: Dachgeschossfenster Treppenhaus Amt)

 

 

2.  Rauchabzug über eine Lichtkuppe

 

Bei dieser Alternative wird eine Lichtkuppe im Dach des Treppenhauses eingebaut. Neben der Funktion als Rauchabzug hätte diese Variante den Vorteil, dass der Flur über die Lichtkuppe mit natürlichem Tageslicht aufgehellt wird. Derzeit wird dieser Bereich ganztägig mit künstlichen Licht beleuchtet, wobei der Fahrstuhl noch verdunkelnd wirkt.

 

Der Einbau der Lichtkuppe erfordert auch hier Dachdecker-  Trockenbau-,  E-Installations-  und Malerarbeiten. Der Einbau einer Rauchgasentlüftung über eine Lichtkuppe würde Kosten in Höhe von ca. 5.000 € hervorrufen.

 

Aus Verwaltungssicht ist dieser Variante der Vorzug zu geben, weil durch die Maßnahme auch die Lichtverhältnisse im Flurbereich verbessert werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für den Einbau einer Lichtkuppe mit einer automatischen Rauchabzugseinrichtung ist ein Finanzmittelbedarf von ca. 5.000 € zu veranschlagen. Der Einbau eines neuen Dachfensters mit einer automatischen Rauchabzugseinrichtung würde rd. 4.000 € kosten.

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2017 nicht vorgesehen. Die erforderlichen Finanzmittel müssten somit überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung kann im Rahmen der Gesamtdeckung sichergestellt werden.

 

Bei einer Durchführung der Maßnahme erst im folgenden Jahr können die notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan für 2018 veranschlagt werden. 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Alternative 1:

Der Amtsausschuss beschließt den Einbau einer Lichtkuppe mit einer automatischen Rauchabzugseinrichtung im Treppenhaus des Amtsgebäudes.

 

Die dafür erforderlichen Finanzmittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung soll im Rahmen der Gesamtdeckung sichergestellt werden.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Aufträge für die Maßnahme nach erfolgtem Preisvergleich an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

Alternative 2:

 

Sofern die Finanzmittel im Haushaltsplan 2018 bereit gestellt werden sollen, könnte der Beschluss wie folgt lauten:

 

Der Amtsausschuss beschließt den Einbau einer Lichtkuppe mit einer automatischen Rauchabzugseinrichtung im Treppenhaus des Amtsgebäudes. Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2018 durchgeführt und die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsplan 2018 bereitgestellt werden. 

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Aufträge für Maßnahme nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und nach erfolgtem Preisvergleich an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

 

 

 

 

 


Anlage/n: