Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Änderung Stellenplan 2017
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Krille berichtet aus den Beratungen im Personalausschuss am 29.06.2017 zu diesem Thema.
Weiter erklärt er, dass die Gemeinde Trappenkamp zukünftig einen eigenen Ingenieur beschäftigen wird. Der Ingenieur wird nur solche Aufgaben erhalten, die in der eigenen Verantwortung der Gemeinde liegen.
Der Personalausschuss hat daher die Freigabe der Techniker-Stelle im Stellenplan des Amtes gemäß Alternative 2 der Beschlussvorlage dem Amtsausschuss empfohlen.
Herr Hagemann fragt, ob die neue eigene Ingenieursstelle der Gemeinde Trappenkamp auch eine Entlastung für die Amtsverwaltung bedeutet?
Herr Tietgen erklärt hierzu, dass eine Entlastung nicht erfolgt, da der Ingenieur keine dem Amt vorbehaltenen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde Trappenkamp übernehmen darf. Wie Herr Krille bereits erläutert hat, wird der Trappenkamper Ingenieur nur für Aufgaben eingesetzt werden können, die in der ausschließlichen Verantwortung der Gemeinde liegen.
Beschlussvorschlag:
Alternative 2
- Der Amtsausschuss beschließt die Änderung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und den Stellenplan 2017 in der als Anlage beigefügten Form nicht.
- Der Amtsausschuss beschließt, den Sperrvermerk der Stelle 47 im Stellenplan 2017 (im Ursprungshaushalt 2017) aufzuheben.
Die Stelle eines Hochbautechnikers ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0