Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/214/01Amt  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Änderung Stellenplan 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Sonja Eglinski
Federführend:20-1 Finanzen Bearbeiter/-in: Eglinski, Sonja
Beratungsfolge:
Personalausschuss des Amtes Bornhöved Vorberatung
29.06.2017 
15. Sitzung des Personalausschusses des Amtes Bornhöved geändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
11.07.2017 
15. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung des Amtsausschusses am 01.12.2016 wurde im Zuge der Haushaltsberatungen 2017 sehr intensiv über die neue Stelle 47 „Bauamt Hochbau (Hochbautechniker)“ diskutiert.
Insbesondere die Vertreter der Gemeinde Trappenkamp äußerten hier die Absicht, selbst eine Ingenieursstelle im Stellenplan ihres Haushaltplans auszuweisen und entsprechend zu besetzen.
Die Beratung wurde mit dem Ergebnis geschlossen, die Stelle mit einem Sperrvermerk zu versehen, um der Gemeinde Trappenkamp die Möglichkeit zu geben, kurzfristig eine Aufgabenrückübertragung zu prüfen.

 

In den daraufhin seit Anfang Februar 2017 geführten Gesprächen, zunächst zwischen Herrn Krille und Herrn Tietgen und später mit Beteiligung von Herrn Hamann, Herrn Siebke und Herrn Schultz wurde an einer Gesamtlösung gearbeitet.

 

Da zur Amtsausschusssitzung am 25.04.2017 nicht alle rechtlichen Fragen zur Änderung des Stellenplans um eine weitere Ingenieurstelle geklärt waren, wurde der Tagesordnungspunkt „1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Änderung des Stellenplans 2017 (VO/2017/118/01Amt)“ kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

 

Fragwürdig war insbesondere der Wunsch der Gemeinde Trappenkamp, dem Bürgermeister der Gemeinde bzw. dessen Stellvertreter/in, eine Weisungsbefugnis auf einen beim Amt beschäftigten Ingenieur und seiner zu erfüllenden Aufgaben einzuräumen.

In dieser Thematik hat am 14.06.2017 ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg unter Teilnahme von Herrn Amtsvorsteher Hamann, Herrn stellv. Amtsvorsteher Siebke, Herrn Bürgermeister Krille, Herrn Gemeindedezernent Schultz und Frau stellv. LVB Kegel-Maier stattgefunden.

In diesem Gespräch wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg bestätigt, dass das Amt gem. § 3 der Amtsordnung (AO) -Erledigung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben- im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeinde vorbereitet und die Selbstverwaltungsaufgaben der amtsangehörigen Gemeinden nach diesen Beschlüssen durchführt.

Die verwaltungstechnische Willensausführung nach außen (Durchführung) ist dem Amt neben der Vorbereitungskompetenz demnach gesetzlich übertragen und entfaltet

  1. eine uneingeschränkte Bindung des Amtes an die Entscheidung des jeweils zuständigen gemeindlichen Organs und
  2. die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem konstruktiven Miteinander zwischen den Dienstkräften des Amtes einerseits und den Bürgermeister/inne/n der amtsangehörigen Gemeinden andererseits.

Allerdings kann die Gemeinde nach Anhörung des Amtes mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde beschließen, einzelne Selbstverwaltungsaufgaben selbst durchzuführen.

Eine Rückübertragung von Aufgaben ist demnach unter bestimmten Voraussetzungen für speziell abgrenzbare Bereiche möglich.

 

In dem von der Gemeinde Trappenkamp vorgelegten Aufgabenkatalog für einen bei der Gemeinde Trappenkamp beschäftigten Bauingenieur sind größtenteils Selbstverwaltungsaufgaben genannt, deren Erfüllung in der Zuständigkeit des Amtes liegen (§ 3 AO).
Beispielhaft sei hier sowohl die Vorbereitung und Durchführung von Leistungen und Bauvorhaben und Baumaßnahmen, deren Abrechnung sowie Überwachung der Gewährleistung als auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung einer Maßnahme im Falle einer Fremdvergabe von Leistungen, z.B. an Ingenieure und Architekten, genannt (siehe auch Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2008 – 2015 der Gemeinde Trappenkamp).

 

Sollte ein Ingenieur als Mitarbeiter der Gemeinde Trappenkamp diese Aufgaben des Amtes wahrnehmen wollen, würde das den § 3 Abs. 1 Satz 4 AO berühren (vorherige Anhörung des Amtes und Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich).

Von Seiten der Kommunalaufsicht wurde im Vorwege signalisiert, dass diese Zustimmung alles andere als sicher und insbesondere abhängig von der Auffassung des Amtes wäre.


Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit der Änderung des Stellenplans 2017 sieht in ihrem Entwurf den folgenden Kompromissvorschlag vor:

 

Alternative 1

 

  1. Die Stelle Nr. 47 „Bauamt Hochbau“ (Hochbautechniker), erhält einen „k.w.“-Vermerk und wird folglich nicht besetzt.
    Stattdessen wird eine weitere Stelle (Nr. 47.1) in den Stellenplan aufgenommen.
     
  2. Die Stelle Nr. 47.1 „Bauamt Hoch- und Tiefbau für die Gemeinde Trappenkamp“ (Ingenieur) wird neu aufgenommen und ist schnellstmöglich zu besetzen.

    Der Amtsausschuss beschließt, dass
  1. die Stelle Nr. 47.1 im Dienst- und Geschäftsverteilungsplan ausschließlich für alle Maßnahmen der Gemeinde Trappenkamp zuständig ist und
  2. über den Dienst- und Geschäftsverteilungsplan die Regelung zur Vertretung mit der Stelle Nr. 46 „Bauamt Hoch- und Tiefbau ohne die Gemeinde Trappenkamp“ festzulegen ist.

 

Alternative 2

 

  1. Der “k.w.“-Vermerk für die Stelle Nr. 47 „Bauamt Hochbau“ (Hochbautechniker) im Ursprungshaushalt, entfällt. Die Stelle ist schnellstmöglich zu besetzen.

 

Des Weiteren erfolgte eine tarifliche Höhergruppierung der Stelle Nr. 46 aufgrund der neuen Entgeltordnung des TVÖD.
Analog wurde die Eingruppierung der geplanten Stelle Nr. 47.1 auf die neugeltende Entgeltordnung angepasst.

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Konkrete Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2017 können erst nach Umsetzung der im Stellenplan vorgesehenen Maßnahmen beziffert werden.
Bezüglich der wegfallenden Stelle 47 und der neuen Stelle 47.1 kann jedoch von durchschnittlichen Jahreskosten ausgegangen werden:

 

Stelle 46 Ingenieur, EG 11, Stufe 5Jahreskosten ca. 79.900 €

Stelle 47Hochbautechniker, EG 9, Stufe 3Jahreskosten ca. 53.500 €

Stelle 47.1Ingenieur, EG 11, Stufe 3Jahreskosten ca. 64.300 €

 

Aufgrund der im Sachverhalt beschriebenen Eckpunkte würde die Stelle Nr. 47 mit ihren geplanten Kosten entfallen.
Die Stelle Nr. 46 und 47.1 sind über die Amtsumlage abzurechnen.

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1

 

  1. Der Amtsausschuss beschließt die Änderung des Stellenplans 2017 in der als Anlage beigefügten Form.
     
  2. Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der als Anlage beigefügten Form.
     
  1. Der Amtsausschuss beschließt, dass
  1. die Stelle Nr. 47.1 im Dienst- und Geschäftsverteilungsplan ausschließlich für alle Maßnahmen der Gemeinde Trappenkamp zuständig ist und
  2. über den Dienst- und Geschäftsverteilungsplan die Regelung zur Vertretung mit der Stelle Nr. 46 „Bauamt Hoch- und Tiefbau ohne die Gemeinde Trappenkamp“ festzulegen ist.

 

Alternative 2
 

  1. Der Amtsausschuss beschließt die Änderung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 und den Stellenplan 2017 in der als Anlage beigefügten Form nicht.
     
  2. Der Amtsausschuss beschließt, den Sperrvermerk der Stelle 47 im Stellenplan 2017 (im Ursprungshaushalt 2017) aufzuheben.
    Die Stelle eines Hochbautechnikers ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

  1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Änderung Stellenplan 2017
  2. Nicht öffentliche Anlage :GD Schultz: Ingenieurstelle Gespräch KAB 14.06.17
  3. Nicht öffentliche Anlage :GD Schultz: Stellenausschreibung Ingenieurstelle

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 902.51 1NHS und 1NHP 2017 Änderung StPl Neu (2099 KB)