Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und ggf. Grundsatzbeschluss zur Höhe des an Wahlvorstände zu zahlenden Erfrischungsgeldes  

15. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2017/196/01Amt Beratung und ggf. Grundsatzbeschluss zur Höhe des an Wahlvorstände zu zahlenden Erfrischungsgeldes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim Andresen
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Amtsvorsteher führt anhand der Beschlussvorlage in das Thema ein.

Aus der Bürgermeisterrunde wird eine einheitliche Erhöhung des Erfrischungsgeldes auf 50,00 Euro vorgeschlagen.

Herr Schwarz erklärt, dass seiner Meinung nach den Wahlhelfern die Höhe des Erfrischungsgeldes egal sei und er plädiert daher für eine Beibehaltung der bisherigen 30,00 Euro.

Nach Ansicht von Herrn Rudolph stellt eine Erhöhung des Erfrischungsgeldes eine zusätzliche Anerkennung für die Arbeit der Wahlhelfer da und auch er schlägt eine zukünftige Höhe von 50,00 Euro vor.

Dr.Albertsen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sehr wichtig ist die Vorsitzenden der Wahlvorstände mit erfahrenen Personen zu besetzen. Hierauf sollte in Zukunft in der Vorbereitung der Wahlen besser organisiert werden.

Auch Herr Schwarz wünscht sich eine bessere Vorbereitung, indem die Schulung der Wahlhelfer gezielter auf die schwierigen Punkte des Wahlablaufes abgestellt wird.     
 

 


Nach einer weiteren kurzen Diskussion wird über den Antrag auf eine einheitliche Erhöhung des Erfrischungsgeldes auf 50,00 Euro abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 11 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 1