Amt Bornhöved
 

Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Änderung Stellenplan 2017  

15. Sitzung des Personalausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Personalausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2017/214/01Amt 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Änderung Stellenplan 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Sonja Eglinski
Federführend:20-1 Finanzen Bearbeiter/-in: Eglinski, Sonja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende verweist auf den von ihm bereits unter TOP 4 bekannt gegebenen Beschluss aus der gestrigen interfraktionellen Sitzung in der Gemeinde Trappenkamp.

 

Im Stellenplan 2017 des Amtes ist derzeit eine (mit Sperrvermerk) versehene Technikerstelle mit 1,0 Stundenanteilen vorhanden. Unter welchen Voraussetzungen bzw. zu welchen Bedingungen der Sperrvermerk aufgehoben oder alternativ eine Ingenieurstelle neu in den Stellenplan aufgenommen wird, ist zu diskutieren. Die im Personalausschuss ausgearbeitete Meinungsbildung dient dabei einer in derchsten Amtsausschusssitzung am 11.07.2017 avisierten Beschlussfassung.

 

Herr Kruse verweist darauf, dass zunächst lediglich Bedarf an der Einstellung eines Technikers/einer Technikerin gesehen wurde. Er ist verwundert, dass nun die Gemeinde Trappenkamp zusätzlich eine/n IngenieurIn einplant und fragt nach, ob denn überhaupt ein entsprechender Bedarf seitens der Gemeinde vorhanden ist.

 

Der Vorsitzende bejaht diese Frage. Grund für die Einstellung eines/einer Ingenieur/in bei der Gemeinde sei, dass diese/r die Funktion der stellvertretenden Leitung der Gemeindewerke übernehmen und in Vorgesetzten- bzw. Leitungsaufgaben des Bauhofes tätig sein soll. Gleichzeitig soll durch die Einstellung eines/einer Ingenieur/in nftigen Personalbedarfen mit dann bereits vorhandenem bzw. eingearbeitetem Personal frühzeitig entgegengewirkt werden. Außerdem sieht er mit der Einstellung eines/einer Ingenieur/in bei der Gemeinde das Amt von Aufgaben entlastet.

 

Frau Kegel-Maier verweist an dieser Stelle auf die allen Anwesenden vorliegende Beschlussvorlage und erläutert diese in Teilen.

 

(Herr Hamann betritt den Raum und nimmt an der Sitzung teil.)

 

Herr Kruse fragt nach, wie die Gemeinde sich die Regelung deren Kostenbeteiligung bei Einstellung eines/einer Techniker/in bzw. Ingenieurs/in vorstelle.

Der Vorsitzende erläutert in seiner Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Trappenkamp, dass die jetzige Kostenregelung über die Amtsumlage bestehen bleiben könne. Bewusst sei ihm, dass das Amt ein großes Aufgabenpensum abzuarbeiten hat. Aber auch die Gemeinde selbst benötige dringend mehr Personal, um Aufgaben zu bewältigen (Vertretung der Leitung der Gemeindewerke; Leitung Bauhof). Weiter betont er, dass nach seiner Einschätzung keine Mehrheit im Amtsausschuss r die Einstellung eines/r Bauingenieurs/in gefunden werdenrfte. Insoweit hat sich die Gemeinde für die Einstellung eines/einer eigenen Ingenieurs/in ausgesprochen.

 

In Zusammenhang mit dem möglichen Aufgabengebiet dieser Stelle erinnert Frau Eglinski an den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes aus dem letzten Jahr, in dem explizit der Hinweis kam, dass für die Prüfung von Maßnahmen nur das Amt verantwortlich zeichnet.

 

Herr Krille berichtet über das am 14.06.2017 gemeinsam geführte Gespräch bei der Kommunalaufsicht; ein Gesprächsvermerk hierüber liegt allen Anwesenden vor. Die Kommunalaufsicht hat sich in dem Gespräch zurglichkeit einerckübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben vom Amt auf die Gemeinde im Ergebnis sehr zurückhaltend geäert. Gern würde Herr Krille eine Auflistung vorliegen haben, aus der hervorgeht, um welche Aufgaben es sich bei den Selbstverwaltungsaufgaben (aus dem Baubereich) überhaupt handelt.

 

Frau Kegel-Maier entgegnet, dass alle gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben gemäß Amtsordnung auf das Amt übertragen sind. Herr Hamann ergänzt, dass eine Rückübertragung von (Einzel-)Aufgaben von der Kommunalaufsicht nach Rücksprache mit dem Amt entschieden würde. Dieses hat die Kommunalaufsicht im o. a. Gespräch so noch einmal betont.

 

Frau Kegel-Maier geht anschließend auf den gestrigen Beschluss der interfraktionellen Sitzung ein. Sie fragt nach, was mit „Unter der Voraussetzung, dass das Amt die Einstellung einer/s eigenen Ingenieur/s/in unterstützt …“ konkret gemeint ist. Nach kurzer Erörterung wird festgestellt, dass die Gemeinde für sich selbst entscheidet; rechtlich bedarf es keiner Unterstützung des Amtes.

 

Herr Kruse weist darauf hin, dass der Personalabbau im öffentlichen Dienst ein Ziel des Beitritts der Gemeinde Trappenkamp zum Amt Bornhöved gewesen sei jetzt sei eher das Gegenteil der Fall. Herr Hamann bestätigt dieses und verweist auf alte Zielsetzungen - auch des Landes. Frau Kegel-Maier betont, es rfte hier nicht zielführend sein, die Vergangenheit zu betrachten, vielmehr ist der Blick in die Gegenwart und die Zukunft zu richten. Dass ehrenamtlich Tätige oftmals in der Kritik stehen und getroffene Entscheidungen nach außen hin zu vertreten haben, sei ihr bewusst. Dennoch sei doch gerade den Gemeindevertreter/innen bekannt, welche Aufgabenstellungen im öffentlichen Bereich bzw. in ihrem Gemeindegebiet für einen stetigen  Anstieg sorgen. Frau Böse wirft ein, dass zu bewältigende Aufgabenbereiche in der Verwaltung ständig größer werden, dieses führe unweigerlich zu einem größeren Personalbedarf.

 

Herr Saggau fragt nach, wie andere Amtsverwaltungen, die keine/n Ingenieur/in beschäftigen, ihre Aufgaben erfüllen. Herr Hamann erwidert, dass die ingenieurmäßige Prüfung von Maßnahmen eine gesetzliche Aufgabe des Amtes darstellt. Herr Saggau schlägt sodann vor, beim Amt eine/n Ingenieur/in einzustellen und der Gemeinde Trappenkamp im Einzelfall entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Eine weitere Lösungsmöglichkeit könnte nach Auffassung von Herrn Saggau sein, eine/n Ingenieur/in beim Amt einzustellen und ihn/sie im gleichen Atemzuge mit einer halben Stelle an die Gemeinde abzuordnen (Arbeitnehmerüberlassung).

 

Auf die Nachfrage von Herr Kruse, ob die Einstellung eines/einer Technikers/in hinsichtlich der beruflichen Qualifikation ausreicht, teilt Herr Hamann mit, dass der bereits beim Amt beschäftigte Ingenieur bei den Aufgaben nftig entlastet werden könnte, die nicht konkret einem Ingenieur vorbehalten sind, bspw. bei der Wahrnehmung von Außenterminen wie Baubesprechungen o. ä.

 

Frau Kegel-Maier kommt noch einmal zurück auf die von Herrn Saggau eingebrachte Idee, eine/n Ingenieur/in mit einer ganzen Stelle beim Amt einzustellen, mit der gleichzeitigen Abordnung einer halben Stelle an die Gemeinde. Dieses - so der Bürgermeister der Gemeinde Trappenkamp - mache keinen Sinn und rde er auch nicht mitmachen.

 

Vom Vorsitzenden wird als Beschlussempfehlung für den Amtsausschuss, die in der Beschlussvorlage eingebrachte Alternative 2 zur Abstimmung gebracht.

 

 

 


  
Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Amtsausschuss beschließt die Änderung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und den Stellenplan 2017 in der als Anlage beigefügten Form nicht.
     
  2. Der Amtsausschuss beschließt, den Sperrvermerk der Stelle 47 im Stellenplan 2017 (im Ursprungshaushalt 2017) aufzuheben.
    Die Stelle eines Hochbautechnikers ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

 

 

 


Abstimmungsergebnisdafür: 3dagegen: 1Stimmenthaltung: 0

 

 

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Sitzungsteil.