Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil  

18. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2017/202/10GV Beschluss zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Johanna Kegel-Maier
2. Petra Niels
Aktenzeichen:11-1
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vom Gemeindedezernenten wird der Inhalt der Beschlussvorlage erläutert und es erfolgt der Hinweis, dass die Gebühren für sozialschwache Personen auch über das Teilhabepaket finanziert werden können. In der folgenden Aussprache wird angemerkt, dass die Betreuung bis 12.30 Uhr gebührenfrei erfolgt. Es wird aber auch angeführt, dass auch in diesem Fall wieder Kosten auf Familien abgewälzt werden sollen. Dazu wird erwidert, dass die Gebührenhöhe durchaus moderat ist und auch eine Steuerungsfunktion erfolgen soll. Derzeit ist es oftmals so, dass beliebige Kurse gewählt werden, nur um eine Kinderbetreuung zu erreichen und dieses ist auch wegen des Bildungsauftrags der Schule nicht gewollt.  Vom Vorsitzenden wird die Sachverhaltsdarstellung in der Beschlussvorlage bemängelt. Es wird überhaupt nicht deutlich, warum eine Satzung und eine Kostenkalkulation erforderlich ist und wann die Satzung in Kraft treten soll. Dieses soll bis zur Sitzung der Gemeindevertretung ergänzt werden.

Der  Protokollführer teilt dazu mit, dass derzeit offenbar ein privatrechtliches Entgelt  für die Teilnahme an OGS-Kursen erhoben wird, weil der Satzungsentwurf kein Außerkrafttreten einer bisherigen Benutzungsgebührensatzung enthält. Für die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühren ist aber nach dem Kommunalabgabengesetz eine entsprechende Satzung und eine Gebührenkalkulation zwingend. Es ist zu empfehlen, eine öffentlich-rechtliche Gebühr zu erheben und kein privatrechtliches Entgelt, weil dieses elnfacher zu vollstrecken ist und bei einem privatrechtlichen Entgelt davon auszugehen ist, dass dieses spätestens ab 2021 wegen des § 2 b Umsatzsteuergesetz  umsatzsteuerpflichtig werden wird (zusätzliche Elternbelastung).

Anschließend wird über folgenden Antrag abgestimmt:
 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die als Anlage verteilte Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren im Rahmen der offenen Ganztagsschule der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Trappenkamp  nach dem Gebührenmodell 2 und einem Inkrafttreten zum 01.09.2017 zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0