Amt Bornhöved
 

Auszug - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet 1: "Westlich des Verbrauchermarktes am Kieler Tor, nördlich und westlich des Kornkamps, östlich des Kleingartengeländes und südlich der Kreisgrenze zum Kreis Plön" und für das Gebiet 2: "Flächen des Verbrauchermarktes am Kieler Tor und westlich angrenzende Erweiterungsfläche" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2017/132/02GV 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet 1: "Westlich des Verbrauchermarktes am Kieler Tor, nördlich und westlich des Kornkamps, östlich des Kleingartengeländes und südlich der Kreisgrenze zum Kreis Plön" und für das Gebiet 2: "Flächen des Verbrauchermarktes am Kieler Tor und westlich angrenzende Erweiterungsfläche"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:02/621.3_4
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ohne weitere Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:  
 

 


Beschluss:

 

1.  Der in dem Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2012 umschriebene und in dem Lageplan dargestellte Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird geändert und umfasst nunmehr das 

 

Teilgebiet 1:Westlich des Verbrauchermarktes am Kieler Tor, nördlich und westlich des Kornkamps, östlich des Kleingartengeländes und südlich der Kreisgrenze zum Kreis Plön“

 

Teilgebiet 2:Flächen des Verbrauchermarktes am Kieler Tor und westlich an-grenzende Erweiterungsfläche“

 

Die Fläche ist in dem nachfolgenden Lageplan farblich rot dargestellt.

 

 

 

Die Änderung des Geltungsbereichs ist bekanntzumachen.

 

2. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die unter zu 1. beschriebenen Teilgebiete 1 und 2 sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 12 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0