Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag auf Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet "westlich Dorfstraße 58"  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2017/109/06GV Antrag auf Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet "westlich Dorfstraße 58"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:06/621.64_03
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jansen erläutert den vorliegenden Sachverhalt, inklusive der vorliegenden Stellungnahme der Kreisverwaltung. Nach kurzer Aussprache wird über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:

 


 
Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Gemeindevertretung beschließt, für das hier zu beurteilende Grundstück (Flurstück 42/3) westlich Dorfstraße 58 eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

 

Durch die Aufstellung der Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzungsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereichs festgelegt (so. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden (sog. Ergänzungssatzung).

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

 

4. Mit der Ausarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

5. Der Bürgermeister  wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs-  und Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme aller anfallenden Kosten für die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu treffen und eine Sicherheitsleistung in Höhe voraussichtlichen Kosten zu fordern.

 

 


Abstimmungsergebnisdafür:  9dagegen: 0Stimmenthaltung: 0