Vorlage - VO/2017/109/06GV
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Sachverhalt:
Der Gemeinde liegt der Antrag vor, ein Teilstück der westlich der Dorfstraße 58 gelegenen Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee einzubeziehen, um eine bauliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen.
Der Fachbereich Kreisplanung des Kreises Segeberg hat zu dem Antrag folgendes mitgeteilt:
Eine Ergänzungs- oder Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kommt nur in Betracht, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägt werden.
Bei der hier beurteilenden Fläche ist diese Prägung nicht gegeben.
Die angedachte Fläche wird heute von dem vorhandenen Baumbestand (unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei um Wald i.S.d. LWaldG handelt) geprägt. Sie stellt sich als typische, am Ortsrand gelegene Außenbereichsfläche im Übergang zur freien Landschaft dar. Entsprechend verläuft die Grenze der Innenbereichssatzung an der letzten vorhandenen Bebauung.
Eine Erweiterung der bestehenden Innenbereichssatzung an dieser Stelle ließe sich nicht rechtssicher begründen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
Da sich eine Erweiterung der bestehenden Innenbereichssatzung für das Gebiet westlich der Dorfstraße 58 nicht rechtssicher begründen lässt, wird der darauf gerichtete Antrag abgelehnt.
Anlage/n:
Antrag mit Lageplan (nicht-öffentlich)