Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/109/06GV  

Betreff: Antrag auf Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet "westlich Dorfstraße 58"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:06/621.64_03
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
26.04.2017 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Gemeinde liegt der Antrag vor, ein Teilstück der westlich der Dorfstraße 58 gelegenen Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee einzubeziehen, um eine bauliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen.

 

Der Fachbereich Kreisplanung des Kreises Segeberg hat zu dem Antrag folgendes mitgeteilt:

 

Eine Ergänzungs- oder Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kommt nur in Betracht, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägt werden.

 

Bei der hier beurteilenden Fläche ist diese Prägung nicht gegeben.

 

Die angedachte Fläche wird heute von dem vorhandenen Baumbestand (unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei um Wald i.S.d. LWaldG handelt) geprägt. Sie stellt sich als typische, am Ortsrand gelegene Außenbereichsfläche im Übergang zur  freien Landschaft dar. Entsprechend verläuft die Grenze der Innenbereichssatzung an der letzten vorhandenen Bebauung.

 

Eine Erweiterung der bestehenden Innenbereichssatzung an dieser Stelle ließe sich nicht rechtssicher begründen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Da sich eine Erweiterung der bestehenden Innenbereichssatzung für das Gebiet westlich der Dorfstraße 58 nicht rechtssicher begründen lässt, wird der darauf gerichtete Antrag abgelehnt. 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Antrag mit Lageplan (nicht-öffentlich)