Amt Bornhöved
 

Auszug - III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.05.2010  

11. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2016/709/02GV III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.05.2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Patrick Ballnus
Federführend:20-6 Finanzen Bearbeiter/-in: Ballnus, Patrick
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn der Sitzung wurde eine geänderte Anlage zur Beschlussvorlage verteilt und wird diese auch der Niederschrift als Anlage beigefügt, weil in der bisherigen Anlage irrtümlich keine Formulierungen zur Gebührenfreiheit von gewerblichen Hundehaltungen enthalten sind.

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass aus nachstehend genannten Gründen die Hundesteuersatzung zu ändern ist:

a) Das Gemeindeprüfungsamt empfiehlt nach der erfolgten Ordnungsprüfung in diesem Jahr,

die Sätze für die Hundesteuer erneut anzuheben und als Möglichkeit der Einnahme-

erhöhung zu nutzen (Mindestsatz nach dem Erlass zur Haushaltskonsolidierung = 120

EUR/Jahr).

b) Das Gemeindeprüfungsamt moniert die bestehende Steurermäßigung für

Zwingerhaltungen. Diese ist unter Berücksichtigung der sich aus verwaltungsgerichtlichen

Entscheidungen entwickleten Rechtsauffasung zu streichen.

c) Das Gemeindeprüfungsamt stellt weiter fest, dass gewerbsmäßige Hundehaltungen unter

bestimmten Voraussetzungen von der Hundesteuer befreit sind (Verbot der

Doppelbesteuerung) und nicht per Satzung zur Hundesteuer herangezogen werden

rfen.

c) Das Kommunalabgabengesetz wird dahingehend geändert, dass die Besteuerung von

Hunden nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht

werden darf.

 

In der folgenden kurzen Aussprache wird geäert, auf eine Anhebung der Hundesteuersätze verzichten zu wollen und wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:

 


  
Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die als Tischvorlage verteilte III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.05.2010 ohne eine Änderung des § 4 Abs. 1 zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0