Auszug - III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.05.2010
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu Beginn der Sitzung wurde eine geänderte Anlage zur Beschlussvorlage verteilt und wird diese auch der Niederschrift als Anlage beigefügt, weil in der bisherigen Anlage irrtümlich keine Formulierungen zur Gebührenfreiheit von gewerblichen Hundehaltungen enthalten sind.
Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass aus nachstehend genannten Gründen die Hundesteuersatzung zu ändern ist:
a) Das Gemeindeprüfungsamt empfiehlt nach der erfolgten Ordnungsprüfung in diesem Jahr,
die Sätze für die Hundesteuer erneut anzuheben und als Möglichkeit der Einnahme-
erhöhung zu nutzen (Mindestsatz nach dem Erlass zur Haushaltskonsolidierung = 120
EUR/Jahr).
b) Das Gemeindeprüfungsamt moniert die bestehende Steurermäßigung für
Zwingerhaltungen. Diese ist unter Berücksichtigung der sich aus verwaltungsgerichtlichen
Entscheidungen entwickleten Rechtsauffasung zu streichen.
c) Das Gemeindeprüfungsamt stellt weiter fest, dass gewerbsmäßige Hundehaltungen unter
bestimmten Voraussetzungen von der Hundesteuer befreit sind (Verbot der
Doppelbesteuerung) und nicht per Satzung zur Hundesteuer herangezogen werden
dürfen.
c) Das Kommunalabgabengesetz wird dahingehend geändert, dass die Besteuerung von
Hunden nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht
werden darf.
In der folgenden kurzen Aussprache wird geäußert, auf eine Anhebung der Hundesteuersätze verzichten zu wollen und wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die als Tischvorlage verteilte III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.05.2010 ohne eine Änderung des § 4 Abs. 1 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0