Auszug - I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende trägt vor, dass nach Ablauf des dreijährigen Kalkulationszeitraumes eine Neuberechnung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung erfolgt ist. Auch bei Ausgleich der Unterdeckung des abgelaufenen Kalkulationszeitraumes im neuen Kalkulationszeitraum braucht keine Gebührenerhöhung erfolgen und wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die bisherige Gebühhrenhöhe beizubehalten (Grundgebühr/Monat = 2,00 EUR und Zusatzgebühr = 3,20 EUR/cbm). Er macht auf die deutlich zurückgegangene Unterdeckung im lfd. Kalenderjahr aufmerksam, die auf die Inbetriebnahme der Klärschlammvererdungsanlage zurückzuführen ist. Anschließend wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Es ist kein Beschluss einer I. Nachtragssatzung erforderlich. Die Grundgebühr, sowie die Zusatzgebühr sind für 2017 – 2019 nicht anzupassen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0