Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/707/02GV  

Betreff: I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Wenke Schnoor-VollbrachtAktenzeichen:20-5/02/700.122
Federführend:20-5 Finanzen Bearbeiter/-in: Schnoor-Vollbracht, Wenke
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
03.11.2016 
11. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
08.12.2016 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Laut anliegender Kalkulation der Benutzungsgebühr ist ab 01.01.2017 keine Anpassung der Gebühr erforderlich. Im Bereich der „Unterhaltung von sonstigen unbeweglichen Vermögen“ ist für den zukünftigen Kalkulationszeitraum aufgrund der Aufgaben bezüglich des Sanierungskonzeptes gem. SÜVO, sowie den damit verbundenen Folgearbeiten weiterhin mit erhöhten Aufwendungen zu rechnen.

Ob und in welcher Höhe ein Teil den immateriellen Vermögensgegenständen zugeführt werden kann, ergibt sich im Laufe der Sanierung. Weitere Beträge im Bereich Abschreibungen können erst nach Abschluss bzw. Schlussabrechnung der Maßnahmen aktiviert werden. Daher ist hier und im Bereich der kalkulatorischen Kosten mit Anpassungen zu rechnen.

Nach Inbetriebnahme der Klärschlammvererdungsanlage wurde ab 2016 eine Rückstellung für die Räumung der Beete, sowie die Verbrennung des Klärschlammes einplant.

Die Rechnungsergebnisse der letzten drei Jahre ergaben eine Unterdeckung, welche im folgenden Kalkulationszeitraum auszugleichen ist.

Weitere Erläuterungen können der Anlage entnommen werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer gleichbleibenden Gebühr (Grundgebühr 2,-- € mtl., Zusatzgebühr in Höhe von 3,20 €/cbm) ist für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2019 voraussichtlich mit Kostendeckung zu rechnen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Es ist kein Beschluss einer I. Nachtragssatzung erforderlich. Die Grundgebühr, sowie die Zusatzgebühr sind für 2017 – 2019 nicht anzupassen.

 

 


Anlage/n:

 

Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2017 - 2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation 2017 - 2019 (789 KB)