Vorlage - VO/2016/707/02GV
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Sachverhalt:
Laut anliegender Kalkulation der Benutzungsgebühr ist ab 01.01.2017 keine Anpassung der Gebühr erforderlich. Im Bereich der „Unterhaltung von sonstigen unbeweglichen Vermögen“ ist für den zukünftigen Kalkulationszeitraum aufgrund der Aufgaben bezüglich des Sanierungskonzeptes gem. SÜVO, sowie den damit verbundenen Folgearbeiten weiterhin mit erhöhten Aufwendungen zu rechnen.
Ob und in welcher Höhe ein Teil den immateriellen Vermögensgegenständen zugeführt werden kann, ergibt sich im Laufe der Sanierung. Weitere Beträge im Bereich Abschreibungen können erst nach Abschluss bzw. Schlussabrechnung der Maßnahmen aktiviert werden. Daher ist hier und im Bereich der kalkulatorischen Kosten mit Anpassungen zu rechnen.
Nach Inbetriebnahme der Klärschlammvererdungsanlage wurde ab 2016 eine Rückstellung für die Räumung der Beete, sowie die Verbrennung des Klärschlammes einplant.
Die Rechnungsergebnisse der letzten drei Jahre ergaben eine Unterdeckung, welche im folgenden Kalkulationszeitraum auszugleichen ist.
Weitere Erläuterungen können der Anlage entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer gleichbleibenden Gebühr (Grundgebühr 2,-- € mtl., Zusatzgebühr in Höhe von 3,20 €/cbm) ist für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2019 voraussichtlich mit Kostendeckung zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Es ist kein Beschluss einer I. Nachtragssatzung erforderlich. Die Grundgebühr, sowie die Zusatzgebühr sind für 2017 – 2019 nicht anzupassen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2017 - 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kalkulation 2017 - 2019 (789 KB) |