Beschluss:
1.Es wird beschlossen, die in dem nachfolgenden Lageplan eingezeichneten Teilflächen aus den Flurstücken 712 und 715 jeweils der Flur 3 zwischen dem Fußweg nördlich des „Horst-Schulz-Weges“ und südlich vor dem Grundstück der Evangelischen Kirche in Richtung „Gablonzer Straße“ als Ortsstraße gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Buchstabe a des Straßen- und Wegegesetzes 8StrWG) für die Öffentlichkeit zu widmen (siehe Lageplan).
2.Die Widmung ist gemäß § 6 Abs. 2 des StrWG öffentlich bekannt zu machen.